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Mai 2012:
Aktuelle
Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters
Am 28.2.12 hat Bundesverkehrsminister Ramsauer
die Eckpunkte der vom Bundesverkehrsministerium geplanten Neuregelung des
derzeit geltenden sog. Punktesystems vorgestellt. Wir geben Ihnen einen
Überblick....weiter
Hauptverhandlungstermin:
Abwesenheit wegen längerem Auslandsaufenthalt
Hält sich der Betroffene für längere Zeit im
Ausland auf, stellt sich die Frage, ob das als Entschuldigung für seine
Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin des Bußgeldverfahrens ausreicht....weiter
Schadenersatzrecht: Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im
Straßenverkehr
Eltern sollen gegenüber ihren Kindern nicht
vorsichtiger sein müssen, als sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten sind.
Daher gilt zu ihren Gunsten ein Haftungsprivileg. Diese Haftungsprivilegierung
der Eltern gegenüber ihren Kindern wirkt sich auch gegenüber Dritten aus....weiter
April 2012:
Mitverschulden:
Sicherheitsgurt darf nach Unfall abgelegt werden
Der Geschädigte muss sich bei einem Unfall nicht
in jedem Fall ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er keinen Sicherheitsgut
angelegt hatte....weiter
Mietwagen: Nutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsreise
Erleidet der Geschädigte den Unfall kurz vor
einer mit dem Auto geplanten Urlaubsreise, darf er den Mietwagen für die gesamte
Urlaubszeit nutzen, auch wenn sein Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig
repariert wurde....weiter
Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw
Neun Jahre alt, 90.000 km auf der Uhr - das
spricht nicht gegen eine Wertminderung bei einem unfallbeschädigtem Fahrzeug,
entschied das Amtsgericht (AG) Norderstedt....weiter
Schadengutachten: Oft schon bei kleinen äußeren Schäden gerechtfertigt
Der bei einem Unfall Geschädigte darf schon bei
minimalen äußeren Fahrzeugschäden wie beispielsweise Schrammen auf der
Lackierung des Stoßfängers ein Schadengutachten in Auftrag geben und die
Versicherung des Schädigers muss die Kosten dafür erstatten....weiter
März 2012:
Falschparker: Umfang der zu erstattenden Abschleppkosten
Zu
den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem
Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen
Abschleppens....weiter
Nutzungsausfall: Verzögerung in der Werkstatt geht zulasten des Schädigers
Erteilt der Geschädigte einer Werkstatt zeitnah
den Reparaturauftrag, und kommt es dort wegen nicht perfekter Arbeitsabläufe zu
Verzögerungen, geht das nicht zulasten des Geschädigten....weiter
Haftungsrecht:
Mitverschulden beim Rennradfahren ohne Helm
Bei einer Kollision mit einem Pkw trifft den
Fahrradfahrer zumindest dann ein Mitverschulden, wenn er auf einem Rennrad und
ohne Fahrradhelm unterwegs ist....weiter
Anwaltskosten: Recht auf Anwalt bei Verkehrsunfall
Ein aus dem Zusammenhang gerissenes Urteil des
Amtsgerichts (AG) München hat bei Unfallgeschädigten für Verwirrung gesorgt. Das
AG hat nämlich entschieden, dass die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts
in einem einfach gelagerten „Versicherungsfall“ nicht erforderlich sei....weiter
Trunkenheitsfahrt: Ausfallerscheinungen müssen rauschbedingt sein
Dass der Angeklagte „über eine Fahrstrecke von
ca. 500 m mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h“ gefahren ist und bei der
Kontrolle durch Polizeibeamte gerötete Augen und einen schleppenden Gang gehabt
sowie zeitweilig gelallt hat, lässt (noch) keinen sicheren Schluss auf eine
Beeinträchtigung seiner Gesamtleistungsfähigkeit durch Alkohol und
Betäubungsmittel zum Zeitpunkt der Fahrt zu....weiter
Februar 2012:
Restwert: Keine
Wartepflicht auch für Kfz-Profi
Auch ein im Fahrzeuggeschäft tätiges Unternehmen
ist nicht verpflichtet, mit der Verwertung eines Unfallfahrzeugs zu warten, bis
der gegnerische Haftpflichtversicherer ein Restwertangebot unterbreitet hat....weiter
Geschwindigkeitsüberschreitung: Verzicht auf Fahrverbot bei Existenzgründer ist
möglich
Auch bei einem Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h kann von dem üblicherweise gebotenen
einmonatigen Fahrverbot abgesehen werden, wenn der Fahrer mit dem Verlust seines
Arbeitsplatzes rechnen muss....weiter
Januar 2012:
Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die Aufklärungspflicht des
Gerichts
Bei einem standardisierten
Geschwindigkeits-Messverfahren ist es verbindlich, die Gebrauchsanweisung des
Geräteherstellers einzuhalten. Nur so kann das hierdurch standardisierte
Verfahren sichergestellt werden....weiter
Nutzungsausfallentschädigung: Ansprüche bestehen auch bei Beschädigung eines
Fahrrads
Wer nach einem Verkehrsunfall sein beschädigtes
Fahrrad nicht nutzen kann, hat für den Zeitraum der Reparatur oder der
Neubeschaffung einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung....weiter
Unfallschadensregulierung: Erstattung der Sachverständigenkosten
Für die Frage, ob der Unfallgeschädigte einen
Anspruch auf Erstattung der gesamten Sachverständigenkosten hat, kommt es nicht
darauf an, ob das vom Sachverständigen in Rechnung gestellte Honorar objektiv
ortsüblich und angemessen ist, sondern ob dem Geschädigten der Vorwurf gemacht
werden kann, er hätte sich einen billigeren Sachverständigen suchen müssen....weiter
Dezember 2011:
Unfallschadensregulierung: Werksangehörigenrabatt muss berücksichtigt werden
Bei der Schadensabrechnung nach einem
Verkehrsunfall muss sich ein Unfallgeschädigter einen erhaltenen
Werksangehörigenrabatt auf die Reparaturleistungen anrechnen lassen....weiter
Verkehrsunfall: Überfahren
der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten
Eine Wartelinie empfiehlt dem aus einer
untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten
Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren. Auf der der untergeordneten Straße
zugewandten Seite der Wartelinie besteht dagegen kein Vorfahrtsrecht des
vorfahrtsberechtigten Verkehrs....weiter
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Bei einer Verurteilung wegen erhöhter
Geschwindigkeit muss der Tatrichter besondere Feststellungen treffen, wenn die
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist....weiter
Pkw-Unfallverhütungstraining: Bundesweite Kurse der VBG zur Fahrsicherheit
Im Straßenverkehr können schnell brenzlige
Situationen entstehen, wenn im Herbst und Winter die tief stehende Sonne blendet
und die Sicht durch Regen und Nebel eingeschränkt wird. Die gesetzliche
Unfallversicherung VBG bietet daher ein kostenloses Pkw-Unfallverhütungstraining
an, an dem alle gesetzlich oder freiwillig Versicherten der VBG, die mit ihrem
eigenen Pkw zur Arbeit fahren oder dienstlich unterwegs sind, teilnehmen
können....weiter
November 2011:
Kreisverkehr: Bei nicht angezeigtem Fahrstreifenwechsel haftet der Wechsler
alleine
Wer seinen Fahrstreifenwechsel im Kreisverkehr
nicht anzeigt, haftet für entstandene Unfallschäden alleine. Diese Klarstellung
traf das Kammergericht (KG) in einem Rechtsstreit um die Haftungsquote nach
einem Unfall. Dieser hatte sich in einem Kreisverkehr ereignet....weiter
Mietwagenkosten:
Anspruch auch, wenn Geschädigter Ersatzwagen nicht selbst nutzen kann
Der Geschädigte hat auch dann Anspruch auf Ersatz
von Mietwagenkosten, wenn er verletzungsbedingt zwar nicht selbst ein Fahrzeug
nutzen kann, seine Ehefrau aber sein Fahrzeug mitgenutzt hat und auf eine
weitere Nutzung angewiesen ist....weiter
Entziehung der
Fahrerlaubnis: Abkürzung der Sperrfrist
Die Sperre für die Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis kann vorzeitig aufgehoben werden, wenn aufgrund erheblicher neuer
Tatsachen zum Zeitpunkt der Entscheidung Grund zu der Annahme besteht, dass der
Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist....weiter
Fahrverbot: Wer „nerven“ will, ist ungeeignet zum Führen von Mofas
Will der Betroffene durch seine Fahrweise
„nerven“, kann ihm zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer das Führen von
(erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagt werden....weiter
Oktober 2011:
Unfallschadensregulierung: Erst zum Anwalt, dann zum Sachverständigen
Es liegt kein Verstoß gegen die
Schadenminderungspflicht vor, wenn der Geschädigte eines Verkehrsunfalls
zunächst einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt und sich
dadurch die Einholung eines Schadengutachtens verzögert....weiter
Standardisiertes
Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen
Auch bei einem sogenannten standardisierten
Messverfahren muss der Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das
Messverfahren und - je nach Messverfahren - den ggf. berücksichtigten
Toleranzwert mitteilen....weiter
Fahrverbot: Absehen bei
Existenzgründung eines Arbeitslosen
Von einem Regelfahrverbot kann bei einem
Arbeitslosen abgesehen werden, wenn er sich in der Phase der unmittelbar
bevorstehenden Existenzgründung befindet und für diese Tätigkeit, etwa zur
Kundenakquise, auf die Nutzung des Fahrzeugs angewiesen ist....weiter
Abschleppen: Kommt der Fahrer erkennbar bald zurück, darf nicht abgeschleppt
werden
Ist sichergestellt, dass die Störung durch ein
verkehrsordnungswidrig geparktes Fahrzeug bald beseitigt wird, ist eine dennoch
erlassene Abschleppanordnung nicht verhältnismäßig....weiter
September 2011:
Fahrverbot:
Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im
Bußgeldverfahren kann dazu führen, dass in entsprechender Anwendung der für das
Strafverfahren entwickelten Vollstreckungslösung das angeordnete Fahrverbot
(teilweise) als vollstreckt gilt....weiter
Unfallregulierung: Versicherer hat keinen Anspruch auf das
Original-Schadensgutachten
Im Rahmen der Regulierung eines
Kfz-Haftpflichtschadens besteht für den Geschädigten keine Obliegenheit, dem
gegnerischen Versicherer das Originalgutachten mit Bildmaterial zu übersenden.
Es reicht aus, die Unterlagen per E-Mail zu übersenden....weiter
Autobahnmaut: Erstattung der Gebühren bei vollständiger Nichtdurchführung der
Fahrt
Ein Mautschuldner kann bei der manuellen
Einbuchung oder der Interneteinbuchung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des
Einbuchungsbelegs oder des ihm für die mautpflichtige Straßenbenutzung
eingeräumten Zeitraums innerhalb von zwei Monaten die Erstattung entrichteter
Maut verlangen, wenn die gebuchte Fahrt nachweislich nicht durchgeführt
wurde....weiter
Betriebserlaubnis: Kein Erlöschen durch Umrüstung auf Carbon-Räder
Wird ein Motorrad auf im europäischen Ausland
zugelassene carbonfaserverstärkte Kunststoffräder umgerüstet, erlischt hierdurch
nicht automatisch die Betriebserlaubnis....weiter
August 2011:
Motorradfahrer: Kein Mitverschulden aus Betriebsgefahr bei korrektem Verhalten
Fällt dem Unfallgegner ein grober Vorfahrtverstoß
zur Last, ist die (einfache) Betriebsgefahr eines Motorrads bei der Frage des
Mitverschuldens nicht zu berücksichtigen....weiter
Radfahrer: Kein
Schmerzensgeld bei grob verkehrswidriger und riskanter Fahrweise
Ein Lkw-Fahrer muss einem Radfahrer weder
Schadenersatz noch Schmerzensgeld zahlen, wenn dieser grob verkehrswidrig und
extrem riskant bei roter Ampel vom Gehweg auf die Straße fährt und dort mit dem
anfahrenden Lkw zusammenstößt....weiter
Blutentnahme:
Einwilligungsfähigkeit in Entnahme ohne richterliche Anordnung
Auch bei einer Alkoholisierung oberhalb von zwei
Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) ist es möglich, dass der Beschuldigte
den Sinn und die Tragweite der Einwilligung in die Blutprobenentnahme
erkennt....weiter
Fahrverbot: Fahrradfahren
darf nicht verboten werden
Die Straßenverkehrsbehörde darf einem
Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das
Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches
Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen
Fahrzeugs und dem Alkoholgenuss trennen kann....weiter
Juli 2011:
Spritzwasser: Kein Schadenersatz für verschmutzte Kleidung
Ein Fußgänger hat keinen Schadenersatzanspruch,
wenn seine Kleidung durch Spritzwasser verschmutzt wird, weil ein Autofahrer
eine Wasserlache auf der Straße nicht in Schrittgeschwindigkeit durchfährt....weiter
Aufsichtspflicht:
Der Weg zum Kindergarten und seine Folgen
Bei Kindern bestimmt sich das Maß der gebotenen
Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter, insgesamt danach, was verständige
Eltern vernünftigerweise in der konkreten Situation an erforderlichen und
zumutbaren Maßnahmen treffen müssen....weiter
Schwerbehindertenparkausweis: Auslegen einer Kopie rechtfertigt
Abschleppmaßnahme
Wird anstelle des Schwerbehindertenausweises nur
eine Kopie hiervon sichtbar im Fahrzeug ausgelegt, darf das auf einem
Behindertenparkplatz stehende Fahrzeug abgeschleppt werden....weiter
Fahrerlaubnisentzug: Nicht
nachgewiesene Alkoholabstinenz
Wer in der Vergangenheit alkoholabhängig gewesen
ist und nicht nachgewiesen hat, dass er nach einer erfolgreichen
Entwöhnungsbehandlung ein Jahr Alkoholabstinenz eingehalten hat, ist ungeeignet
zum Führen von Kraftfahrzeugen. Deshalb ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
berechtigt, die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu entziehen....weiter
Juni 2011:
Aktuelle Gesetzgebung: Jetzt
sind auch kleinere Motorrad-Kennzeichen möglich
Ab sofort können kleinere Motorradkennzeichen bis
zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm ausgegeben werden. Eine entsprechende
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist jüngst in Kraft getreten. Die
Neuregelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer....weiter
Haftungsrecht: Keine Haftung
für Schaden bei Ausfahrt über „Prüfstand“
Eine Kfz-Werkstatt haftet nicht, wenn ein Kunde
das Werkstattgelände mit seinem Pkw durch einen als solchen gekennzeichneten,
überdachten „Prüfstand“ mit einer Grube zwischen den Fahrspuren verlässt und
sich dabei einen Schaden am Boden seines Fahrzeugs einhandelt....weiter
Fahrerlaubnis:
Der Verzicht führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister
Oft geben Fahrerlaubnisinhaber wegen einer
drohenden Sperre die Fahrerlaubnis zurück, um sie dann später nach Teilnahme an
einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zurückzuerlangen. Fraglich
ist, ob so die im Verkehrszentralregister eingetragenen, aus dem für die Abgabe
der Fahrerlaubnis ursächlichen Verkehrsverstoß herrührenden Punkte gelöscht
werden....weiter
Mai 2011:
Verkehrsunfall: Spontane
Äußerungen an der Unfallstelle
Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligten an
der Unfallstelle sind in einem möglichen späteren Unfallprozess grundsätzlich
nicht als Schuldanerkenntnis zu werten....weiter
Beweisverwertungsverbot:
Richtervorbehalt bei der Blutentnahme
Ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich eines
Blutalkoholgutachtens, das auf einer ohne vorherige richterliche Anordnung
entnommenen Blutprobe beruht, lässt sich nicht allein mit einem Verstoß gegen
die sog. Dokumentationspflicht oder einem nicht vorhandenen nächtlichen
richterlichen Eildienst begründen....weiter
Fahrerflucht: Parkplatzeigentümer muss keine Personalien des Unfallverursachers
aufnehmen
Die Mitarbeiterin eines Großmarkts ist nicht
verpflichtet, sich die Personalien des Unfallverursachers geben zu lassen, der
nach einem Unfall auf dem Parkplatz den Eigentümer des beschädigten Pkw ausrufen
lässt. Der Betreiber des Großmarkts haftet daher auch nicht, wenn der
Geschädigte den Ausruf nicht hört und sich der Unfallverursacher nachher nicht
mehr ermitteln lässt....weiter
April 2011:
Aktuelle Gesetzgebung: Neuer
Sonderführerschein für Rettungskräfte rückt näher
Der Bundesrat hat gegen die von der
Bundesregierung geplante Sonderfahrberechtigung für Rettungskräfte im
Wesentlichen keine Einwände erhoben. Er regte lediglich an, die Gruppe der
zukünftig Berechtigten auch auf die bisher im Gesetzentwurf nicht genannten
Angehörigen der „sonstigen Einheiten“ des Katastrophenschutzes auszudehnen....weiter
Motorschaden: Bei Falschtanken durch Mitarbeiter haftet die Tankstelle
Die Vertretungsmacht (Handlungsvollmacht) eines
Stationsleiters einer Tankstelle erstreckt sich auf die Abgabe eines
Schuldanerkenntnisses zur Regelung von Schadenersatzansprüchen eines Kunden
wegen Falschbetankung seines Fahrzeugs....weiter
Berufungshauptverhandlungstermin: Ausbleiben wegen Zwangsräumung
Die für den Terminstag angedrohte Zwangsräumung
der Wohnung kann für den Angeklagten, der Berufung eingelegt hat, einen
hinreichenden Entschuldigungsgrund darstellen, im Termin der
Berufungshauptverhandlung fernzubleiben....weiter
Fahrtenbuchauflage: Neun Monate sind bei Verkehrsverstoß mit einem Punkt zu viel
Ist ein Verkehrsverstoß nach dem
Bundesverkehrszentralregister in Flensburg mit einem Punkt zu bestrafen, darf
die zuständige Behörde ohne Prüfung des Einzelfalls nicht anordnen, für neun
Monate ein Fahrtenbuch zu führen....weiter
März 2011:
Unfallschadensregulierung:
Mehrwertsteuerersatz auch bei Ersatzbeschaffung
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht
reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den
Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt....weiter
Fahrtenbuchauflage:
Keine Anordnung für gesamten Fuhrpark bei einmaligem Vorfall
War bereits die Fahrtenbuchauflage als solche
unverhältnismäßig, sind auch die festgesetzten Gebühren für die Anordnung der
Fahrtenbuchauflage über 15 Fahrzeuge eines Transportunternehmens
rechtswidrig....weiter
Februar 2011:
Aktuelle Gesetzgebung: Die neue
Winterreifenpflicht
Ende 2010 trat die Änderung zur
Winterreifenpflicht in Kraft. Die gesetzliche Neuregelung sollte für Klarheit
sorgen - trotzdem herrscht Verwirrung allerorten. Wir geben Ihnen daher
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema....weiter
Unfallschadensregulierung: Kein Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall auf
Autobahnabfahrt
Steht fest, dass sich der Auffahrunfall im
zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Überholvorgang kurz vor der
Ausfahrt einer Autobahn ereignet hat, an der beide Verkehrsteilnehmer die
Autobahn verlassen haben, liegt eine Verkehrssituation vor, die sich von
derjenigen, die den Schluss auf ein Verschulden des Auffahrenden zulässt,
grundlegend unterscheidet....weiter
Unfallrecht: Radfahrer trägt Mitschuld bei Unfall auf Zebrastreifen
Wer beim Überqueren eines Zebrastreifens auf
seinem Rad fährt und nicht absteigt und schiebt, muss bei einem Unfall zumindest
eine Teilschuld tragen....weiter
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen
Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit
Sommerreifen gefahren wird und der Pkw von der Straße abkommt, ist darin allein
noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen....weiter
Januar 2011:
Radfahrer: Mithaftung, wenn wegen Fußgänger die Geschwindigkeit nicht verringert
wird
Ein Radfahrer ist notfalls gehalten, Schritttempo
zu fahren, wenn er einen Fußgänger auf der Fahrbahn wahrnimmt. Das schrieb das
Kammergericht (KG) einem Radfahrer ins Stammbuch. Dieser hatte zwei jugendliche
Fußgänger auf dem Radweg stehen sehen, die ihm den Rücken zugewandt hatten....weiter
Unfallregulierung: MwSt aus Ersatzbeschaffung bei Abrechnung fiktiver
Reparaturkosten
Wählt der Geschädigte den Weg der
Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf
Ersatz der Reparaturkosten besteht, kann ihm dennoch ein Anspruch auf Ersatz von
Mehrwertsteuer zustehen....weiter
Drogenfahrt:
Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit
Bei einer Drogenfahrt kann nicht allein aus der
nach der Tat gemessenen Wirkstoffkonzentration des Rauschmittels im Blut des
Angeklagten auf seine Fahruntüchtigkeit geschlossen werden. Vielmehr bedarf es
außer einem positiven Blutwirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische
Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen, d.h. solcher Tatsachen, die
über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der
Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist....weiter
Geschwindigkeitsüberschreitung: Tempo 30-Schild wegen Baumbewuchs nicht
erkennbar
Ist ein Verkehrsschild (hier Tempo 30-Zone) im
Zeitpunkt des Verstoßes wegen Baumbewuchs nicht erkennbar, ist eine Verurteilung
wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts
unzulässig....weiter
Dezember 2010:
Unfallreparatur: Kein Verweis auf freie Fachwerkstatt bei unter drei Jahre altem
Kfz
Einem Unfallgeschädigten ist der Verweis auf eine
günstigere Reparaturmöglichkeit des Kfz in einer freien Fachwerkstatt
unzumutbar, wenn das geschädigte Fahrzeug noch keine drei Jahre alt ist....weiter
Haftungsrecht: Kollision mit
grob verkehrswidrig die Straße überquerendem Fußgänger
Wer beim Einparken einen Fußgänger nicht sieht
und ihn anfährt, haftet nicht in jedem Fall. Das ist das Ergebnis eines
Rechtsstreits vor dem Kammergericht (KG). Beklagt war ein Autofahrer, der
rückwärts in eine Parklücke einparken wollte....weiter
Verkehrssicherungspflicht:
Gemeinde haftet für Sturz auf glattem Radweg
Stürzt eine Radfahrerin gegen 7.20 Uhr an einem
Werktag im Zentrum einer kleineren Gemeinde bei Eisglätte auf einem ungestreuten
Radweg, haftet die Gemeinde wegen einer Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht.
Allerdings trifft die Radfahrerin ein hälftiges Mitverschulden....weiter
Rotlichtverstoß:
Benutzung eines Sonderstreifens
Für Fahrzeugführer, die unberechtigt einen
Sonderstreifen (für Linienbusse) benutzen, gelten die Lichtzeichen für den
allgemeinen Fahrverkehr auf den übrigen Fahrstreifen....weiter
November 2010:
Aktuelle
Gesetzgebung: Keine Erhöhung der Lkw-Maut
Die Bundesregierung nimmt die zum 1.1.2011
geplante Erhöhung der Lkw-Mautsätze der Mautkategorie C (Abgasnorm Euro 3)
zurück....weiter
Schadenersatz: Wer in erkennbare Unfallstelle rast, hat keinen Anspruch
Eine Haftpflichtversicherung muss nicht für einen
durch ihren Versicherungsnehmer mitverursachten Schaden eintreten, wenn der
Verursachungsbeitrag des Unfallgegners derart hoch ist, dass der ursprüngliche
Unfallbeitrag dahinter zurücktritt....weiter
Abschleppen: Abschleppanordnung schon nach 10 Minuten ist unverhältnismäßig
Die Anordnung der Beseitigung eines ohne einen
gültigen und gut sichtbar ausgelegten Parkschein versehenen Fahrzeugs nach
bereits 10 Minuten ist auch dann unverhältnismäßig....weiter
Oktober 2010:
Geschwindigkeitsüberschreitung: Verfassungsbeschwerde gegen „Blitzer“ erfolglos
Das Anfertigen von Bildaufnahmen bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht verfassungswidrig. So entschied das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Fall eines Autofahrers, der wegen
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße verurteilt
worden war....weiter
Prozessrecht: Kein
Vertrauensvorschuss für den Messbeamten als Zeugen
Die bloße Behauptung, ein Zeuge (hier der eine
Geschwindigkeitsmessung durchführende Polizeibeamte) sei dem Gericht als
besonders zuverlässig bekannt, lässt - zumindest in dieser pauschalen Form -
keinen Rückschluss auf die Zuverlässigkeit der Angaben oder der Vorgehensweise
des Zeugen im betreffenden Fall zu....weiter
Supermarktparkplatz:
Zusammenstoß beim beiderseitigen Rückwärtsausparken
Kommt es auf einem Supermarktparkplatz zwischen
zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu einem Zusammenstoß, darf der
entstandene Schaden nicht hälftig geteilt werden, wenn eines der Fahrzeuge im
Moment der Kollision bereits zum Stillstand gekommen war....weiter
Nachbarrecht: Auch auf engen Straßen darf die Garage des Nachbarn nicht
zugeparkt werden
Das mehrfache Abstellen eines Pkw vor der
Garagenzufahrt des Nachbarn ist eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung, die
zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf
berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto
wegzufahren....weiter
September 2010:
Unfallschadensregulierung: Internetangebot kann annahmepflichtig sein
Der Geschädigte leistet dem Gebot zur
Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die
Schadensbehebung gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten
Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter
Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen
lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat....weiter
Winterbereifungspflicht:
Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter
Der Bußgeldtatbestand der Straßenverkehrsordnung,
nach dem ein Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen mit
einem Bußgeld zu versehen ist, ist verfassungswidrig....weiter
Haftungsrecht: Steinschlag
bei Mäharbeiten
Wird bei Mäharbeiten ein Stein auf die Fahrbahn
geschleudert, haftet die Straßenbaubehörde für einen dadurch entstandenen
Schaden....weiter
August 2010:
Radfahrerunfall: Nicht immer besteht haftungsbegründender Ursachenzusammenhang
Fährt ein Pkw aus einer Einfahrt, wobei er einen
kombinierten Fuß- und Radweg überqueren müsste und kommt er nach einem Sturz
eines Radfahrers auf diesem Radweg noch vor dem Radweg zu stehen, so lässt sich
ohne weitere Anhaltspunkte kein haftungsbegründender Ursachenzusammenhang
herleiten....weiter
Verkehrsunfall: Beweislage
bei gemeinsamem „Unfallbericht“
Die für den Unfallhergang beweisbelastete Partei
ist durch Vorlage eines von beiden Unfallbeteiligten unterzeichneten
„Unfallberichts“ von den Beweisanforderungen, denen sie ohne den „Unfallbericht“
zur Erreichung ihres Prozessziels genügen müsste, zunächst enthoben. Erst wenn
der Gegenpartei der Nachweis gelingt, dass der „Unfallbericht“ unrichtig ist,
gilt wieder die beweisrechtliche Ausgangslage....weiter
Verhandlungstermin: Vertrauen auf
Verteidigerauskunft
Dem Angeklagten
ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der
Berufungshauptverhandlung zu gewähren, wenn die Versäumung darauf beruht, dass
er einer Auskunft seines Verteidigers, dass der Termin aufgehoben werde,
vertraut hat....weiter
Halterhaftung: Vollstreckung österreichischer Geldbußen
Eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen
wegen Nichtbenennung des Fahrers ist in der Bundesrepublik (vorläufig) nicht
möglich....weiter
Juli 2010:
Unfallschadensregulierung: Geschädigter muss nicht jedes Restwert-Angebot
annehmen
Es ist zweifelhaft, ob ein Geschädigter
verpflichtet ist, das durch die Versicherung des Unfallverursachers vermittelte
Restwertangebot eines ihm völlig unbekannten Anbieters anzunehmen, wenn dieses,
wie üblich, den regional erzielbaren Restwert um ein Vielfaches übersteigt....weiter
Verkehrsunfallrecht:
Gefährliches Wendemanöver
Führt ein Autofahrer ein Wendemanöver durch und
kommt es deshalb mit einem von hinten kommenden Pkw, der den Wendenden links
überholen wollte, zu einem Zusammenstoß, spricht der erste Anschein dafür, dass
der wendende Autofahrer den Unfall verschuldet hat....weiter
Abschleppkosten:
Heranziehung bei Vorliegen besonderer Umstände rechtswidrig
Parkt ein Fahrzeug verbotswidrig auf dem Gehweg,
kann der Halter nicht in jedem Fall zu den Abschleppkosten herangezogen werden.
Dies ist ausnahmsweise unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, wenn für die
Behörde aufgrund besonders gelagerter Umstände des Einzelfalls Anlass bestanden
hätte, Nachforschungen zum Halter des abgeschleppten Fahrzeugs anzustellen....weiter
Juni 2010:
Unfallschadensregulierung: Falschparken kann teuer kommen
Ragt jemand mit seinem parkenden Auto in ein
absolutes Halteverbot hinein und streift ein Dritter dieses Auto und beschädigt
den Teil, der in dem Halteverbot abgestellt wurde, muss der Falschparker einen
Teil seines Schadens selbst tragen....weiter
Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort: Absehen von vorläufiger Fahrerlaubnisentziehung
Ermöglicht der Beschuldigte, der sich unerlaubt
vom Unfallort entfernt hat, nachträglich freiwillig die Feststellungen zu seiner
Unfallbeteiligung, kann das einen schwerwiegenden Verstoß in einem weniger
gefährlichen Licht erscheinen lassen....weiter
Fahrtenbuchauflage: Keine
Auflage nach verdachtsunabhängiger Videoüberwachung
Ist Grundlage einer Fahrtenbuch-Anordnung ein
Abstandsverstoß durch einen letztlich nicht zu ermittelnden Fahrer gewesen,
bestehen aber erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit
und damit die Verwertbarkeit der durch das Messsystem gewonnenen Daten, fehlt es
an einem tatbestandsmäßigen Anknüpfungspunkt für die Auferlegung des
Fahrtenbuchs....weiter
Auslandsreise: „Dunkelmänner“ riskieren in vielen Ländern ein Bußgeld
In vielen europäischen Ländern besteht die
Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, andernfalls riskiert man ein Bußgeld. Bei
einer Fahrt ins Ausland sollten Sie daher die folgenden Lichtregeln beachten....weiter
Mai 2010:
Unfallschadenregulierung: Fahrradfahrer auf Abwegen...
Kollidiert ein rechtsabbiegender Autofahrer mit
einem ihm entgegenkommenden, also auf der falschen Straßenseite fahrenden
Radfahrer, den er allerdings vorher bemerken konnte, haftet der Fahrradfahrer zu
einem Drittel. Der Autofahrer muss seinen Schaden zu zwei Dritteln selbst
tragen....weiter
Prozessrecht: Ordnungsgemäße Anklage bei Serienstraftaten
Wird der Angeklagte einer Vielzahl von Fahrten
ohne Fahrerlaubnis beschuldigt, deren Zeitpunkte sich aus sichergestellten
Tachoscheiben eindeutig ergeben, entspricht die Anklage nicht den
Konkretisierungsanforderungen der Strafprozessordnung, wenn sie nur die Anzahl
von Fahrten pro Monat mitteilt....weiter
Blutentnahme: Polizeilich
angeordnete Blutentnahme zur Nachtzeit ist rechtmäßig
Die polizeiliche Anordnung einer Blutentnahme bei
einem Trunkenheitsdelikt zur Nachtzeit ist in Bayern grundsätzlich rechtens.
Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg klar. In dem zu beurteilenden
Fall hatte ein Polizeibeamter anlässlich einer Verkehrskontrolle gegen
Mitternacht bei einem verdächtigen Alkoholsünder eine Blutentnahme angeordnet,
ohne eine richterliche Entscheidung herbeizuführen....weiter
April 2010:
Sperrfrist: Besuch
eines Gruppenaufbauseminars
Für die vorzeitige Aufhebung der Sperre zur
Erteilung einer Fahrerlaubnis kann es ausreichend sein, wenn der Täter ein
Gruppenaufbauseminar unter Leitung eines anerkannten Fachpsychologen
durchgeführt hat, der ihm als Einzelperson ein deutlich reduziertes
Gefährdungspotenzial im Hinblick auf eine erneute Trunkenheitsfahrt
attestiert....weiter
Unfallschadensrecht: Bei
unklarem Unfall wird der Schaden geteilt
Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf
einer Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr
beider Fahrzeuge geteilt....weiter
Unfallschadensrecht:
Parken will gelernt sein
Eine sich automatisch nach außen öffnende
Eingangstüre ist bei einem Supermarkt sozialüblich und allgemein bekannt. Parkt
jemand direkt vor der Eingangstüre und wird durch das Öffnen der Türe sein Auto
beschädigt, muss er den Schaden selbst tragen. Eine gesonderte Warnung durch den
Supermarktbetreiber ist nicht erforderlich....weiter
Abschleppkosten: Autofahrer muss für begonnenen Abschleppvorgang zahlen
Der Halter eines Pkw, der dieses am Rosenmontag
in einem verkehrsberuhigten Bereich abgestellt hatte, ist verpflichtet, die
Kosten für das beabsichtigte Abschleppen des Pkw zu zahlen....weiter
März 2010:
Unfallschadensregulierung:
Reparaturkosten höher als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts
Übersteigen die Reparaturkosten den
Wiederbeschaffungswert eines Autos um mehr als 130 Prozent, liegt ein
wirtschaftlicher Totalschaden vor. Es kann dann nur der
Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt werden. Es besteht keine Veranlassung, diese
Grenze weiter auszudehnen. Eine Überschreitung der 130-Prozent-Grenze um 1,7
Prozent ist insoweit nicht geringfügig....weiter
Videoaufzeichnung: Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht immer
verletzt
Mit Beschluss vom 11.8.2009 hat das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung
für unzulässig erklärt, weil sie gegen das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung verstoße. Diese Entscheidung hat für großes Aufsehen gesorgt.
Aber nicht jeder „erwischte“ Temposünder kann nun aufatmen, wie das Thüringer
Oberlandesgericht (OLG) nun entschieden hat....weiter
Sperrfrist: Ausnahme von der Sperrfrist
Ausschlaggebend für das Ausnehmen einer
Fahrzeugart von der Führerscheinsperre ist das Vorliegen einer
Gefahrenabschirmung....weiter
Januar 2010:
Sorgfaltspflicht: Unfälle beim Ein-
und Aussteigen
Die Sorgfaltsanforderung nach der
Straßenverkehrsordnung erfasst auch Situationen beim Ein- und Aussteigen.
Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall hin, in dem sich der
Insasse eines Kraftfahrzeugs im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder
Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug gebeugt hatte....weiter
Videodauerüberwachung:
Messergebnisse können vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden
Die fortlaufende Überwachung der Fahrbahnen einer
Autobahn mit Videoaufnahmen zur Feststellung von Verkehrsverstößen wegen
Abstandsunterschreitungen oder Geschwindigkeitsverstößen ist unzulässig....weiter
Trunkenheitsfahrt: Vorsatz
allein wegen hoher BAK?
Bei Trunkenheit im Verkehr kann die Annahme einer
vorsätzlichen Tat nicht allein auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK)
gestützt werden....weiter
Rotlichtverstoß: Ermittlung der
Rotlichtzeit beim qualifizierten Rotlichtverstoß
Beruht die Feststellung der Dauer der
Rotlichtphase auf Angaben zufällig anwesender Zeugen, muss die
Fehleranfälligkeit solcher Schätzungen bei der Beweiswürdigung im Urteil
eingehend anhand objektiver Anknüpfungstatsachen erörtert werden, um bloß
gefühlsmäßige „freie“ Schätzungen auszuschließen....weiter
Dezember 2009:
Haftungsrecht: Warnbeschilderung bei versenkbaren Straßensperren
Ist bei versenkbaren Straßensperren (sog. Poller)
eine unfallfreie Passage bei abgesenktem Zustand nicht gewährleistet, etwa weil
die Anlage auf sich ihr nähernde Fahrzeuge nicht rechtzeitig anspricht, ist eine
entsprechende Warnbeschilderung unerlässlich....weiter
Handyverbot: Keine Geltung für Festnetz-Mobilteil
Das gesetzliche Verbot der Handynutzung am Steuer
gilt nicht für die Benutzung eines Festnetz-Mobilteils. Mit dieser Entscheidung
hob das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine anderslautende Entscheidung der
Vorinstanz auf. Diese hatte noch ein Bußgeld von 40 EUR verhängt....weiter
Unfallschadensregulierung: Auch Autovermieter darf Anwalt nehmen
Ein gewerbliches Unternehmen ohne eigene
Rechtsabteilung (hier: Autovermieter) ist auch bei einem Verkehrsunfall mit
eindeutiger Einstandspflicht des Unfallgegners berechtigt, einen Rechtsanwalt
mit der Schadensregulierung zu beauftragen....weiter
Verwaltungsrecht: „Partybikes" brauchen eine straßenrechtliche
Sondernutzungserlaubnis
Die Benutzung eines sogenannten „Partybikes“ auf
öffentlichen Verkehrsflächen ist nur mit Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Das bestätigte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in einem Eilverfahren. Es
wies damit den Antrag des Eigentümers eines Partybikes ab, der sich gegen eine
Ordnungsverfügung richtete, in der ihm mit sofortiger Wirkung die Benutzung auf
öffentlichen Verkehrsflächen untersagt worden war....weiter
November 2009:
Videoüberwachung: Grundsatzentscheidung zur Videoüberwachung im Verkehr
Der Eingriff in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung durch eine (verdachtsunabhängige)
Videoüberwachung ist nur aufgrund eines Gesetzes und nicht nur aufgrund einer
Verwaltungsanweisung erlaubt....weiter
Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot wegen unübersichtlicher Beschilderung
Von der Anordnung eines Regelfahrverbots kann
unter Anhebung der Geldbuße abgesehen werden, wenn sich die
Straßenverkehrsbehörde trotz Kenntnis einer unübersichtlichen Beschilderung
weigert, durch Änderung der Beschilderung für Rechtsklarheit zu sorgen....weiter
Verkehrswidriges Parken:
Minderjähriges Kind haftet nicht für Schäden
Verursacht ein Rad fahrendes 7-jähriges Kind
einen Schaden an einem ordnungswidrig und verkehrsbehindernd parkenden Pkw,
haftet es nicht. Auch die Eltern haben keine Aufsichtspflicht verletzt,
insbesondere müssen sie ihr Kind nicht zum Absteigen auffordern....weiter
Fahrverbot: Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch
Einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis für
Kraftfahrzeuge besitzt und erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss
aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden. Dies entschied
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Radfahrers, der
einer nächtlichen Polizeistreife aufgefallen war, weil er mit einem Fahrrad auf
einem Radweg „Schlangenlinien” fuhr....weiter
Oktober 2009:
Ampelüberwachung: Feststellung der Rotlichtzeit beim „qualifizierten
Rotlichtverstoß“
Bei einer gezielten Ampelüberwachung kann
grundsätzlich die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aufgrund
der Schätzung von Polizeibeamten festgestellt werden, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind....weiter
Mobiltelefon: Auch der
Fahrlehrer darf auf dem Beifahrersitz nicht telefonieren
Auch der Fahrlehrer, der sich während einer
Fahrschulübungsfahrt nur auf dem Beifahrersitz befindet, ist neben dem das
Fahrzeug lenkenden Fahrschüler Fahrzeugführer im Sinne der
Straßenverkehrsordnung. Daher begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wenn er während
der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt....weiter
Leihwagen: Autovermieter muss auf deutlich über dem Normalen liegende Tarife
hinweisen
Die Kosten eines Mietfahrzeugs nach einem
Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nur in Höhe des
ortsüblichen Normaltarifs erstatten. Wer teurer anmietet, läuft Gefahr, einen
Teil der Kosten selbst tragen zu müssen....weiter
Fahrtenbuchauflage: Behörde muss Kfz-Halter gegebenenfalls auch als Zeugen
vernehmen
Vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage darf
sich die Bußgeldbehörde nicht immer darauf beschränken, den Halter des
Kraftfahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen worden ist, als Betroffenen
anzuhören. Sie kann auch verpflichtet sein, den Halter als Zeugen zu
vernehmen....weiter
September 2009:
Trunkenheitsfahrt: Ausfallerscheinungen begründen keinen Vorsatz
Allein aus nachträglichen Ausfallerscheinungen
können keine Rückschlüsse auf das Bewusstsein des Angeklagten gezogen werden,
dass seine Gesamtleistungsfähigkeit so gravierend beeinträchtigt ist, dass er es
zumindest für möglich und bei der Fahrt billigend in Kauf genommen hat, den im
Verkehr zu stellenden Anforderungen nicht mehr zu genügen....weiter
Fahrverbot:
Gegebenenfalls ist Anmietung eines Zimmers erforderlich
Begründet der Betroffene einen zur Abkürzung oder
zum Wegfall des Fahrverbots zwingenden Härtefall damit, dass er auf die
Kfz-Nutzung zur Erreichung seines Arbeitsplatzes angewiesen sei, müssen sich die
Urteilsgründe auch dazu verhalten, warum er nicht auf die vorübergehende
Anmietung eines Zimmers in Arbeitsplatznähe verwiesen werden kann....weiter
Hohes
Alter: Einstellung des Verfahrens möglich
Verzichtet eine über 80-jährige nicht
vorbelastete Angeklagte nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach
einem Verkehrsunfall, der zu einem Unfallschaden von 302 Euro geführt hat,
freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis, kann das Strafverfahren eingestellt
werden....weiter
Unfallschadensregulierung: Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Zeit
Verfügt der Geschädigte nicht über die Mittel zur
Vorfinanzierung der Reparaturkosten und zeigt er dies dem Schädiger und dessen
Haftpflichtversicherer an, ohne dass diese den Betrag der erforderlichen
Reparaturkosten zahlen, kann der Geschädigte Nutzungsausfall für den gesamten
Zeitraum der hierdurch verlängerten Reparatur verlangen....weiter
August 2009:
Unfallersatztarif: BGH verschärft die Aufklärungspflicht für Autovermieter
Bietet der Mietwagenunternehmer dem
Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif
an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht
daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den
vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären....weiter
Mitverschulden: Unfall jenseits der Autobahnrichtgeschwindigkeit
Kollidiert ein Pkw auf der Autobahn mit einem
kurz zuvor verunfallten und deshalb quer stehenden Transporter, wobei die
Ausgangsgeschwindigkeit laut gerichtlichem Gutachten zwischen 153 bis 173 km
lag, kann dessen Fahrer den Unabwendbarkeitsnachweis nicht erbringen. Er muss
sich deshalb die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anrechnen lassen....weiter
Verkehrsstrafrecht: Freispruch im Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom
Unfallort
Der Zusammenstoß mit einem Pkw muss von einem
Lkw-Fahrer nicht in jedem Fall bemerkt werden. Kann ihm nicht nachgewiesen
werden, dass er den Unfall bemerkt hat, ist eine Strafbarkeit wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort ausgeschlossen....weiter
Verkehrsverstoß: Untätigkeit des Halters bei der Ermittlung schützt nicht vor
Fahrtenbuch
Die Untätigkeit eines Fahrzeug-Halters bei der
Ermittlung des Fahrzeugführers nach einem Verkehrsverstoß schützt nicht vor der
Anordnung einer Fahrtenbuch-Auflage. Daher hat das Verwaltungsgericht (VerwG)
Leipzig die Klage einer Pkw-Halterin abgewiesen, die sich gegen die Anordnung
richtete, für die Dauer von sechs Monaten ein Fahrtenbuch zu führen....weiter
Juli 2009:
Drogenfahrt: Für Verurteilung ist Feststellung von Untauglichkeitsindizien
erforderlich
Werden im Blut eines Autofahrers verschiedene
Drogenwirkstoffe nachgewiesen, rechtfertigt dies für sich allein noch nicht die
Annahme seiner Fahruntüchtigkeit. Auch aus der Tatsache, dass er beim
Linksabbiegen einen Unfall verursachte, kann kein sicherer Schluss auf eine
durch Drogenkonsum bedingte Fahruntüchtigkeit gezogen werden, wenn sich der
Autofahrer zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht vor der Polizei befand....weiter
Geschwindigkeitsmessung: Verwertbarkeit der Messung durch „Private“
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch
Angestellte eines Landkreises besteht kein Beweisverwertungsverbot, sie ist voll
verwertbar. Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im
Fall eines Autofahrers, der mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde. In dem
Gerichtsverfahren ging es um die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung....weiter
Blutentnahme: Erstes OLG bejaht Beweisverwertungsverbot
Ordnet ein Polizist auch heute noch, ohne dass
„Gefahr im Verzug“ vorliegt, die Entnahme einer Blutprobe entsprechend der
langjährigen Praxis an, ohne einen Richter zu kontaktieren, ist das eine so
grobe Verkennung der Eilzuständigkeit, dass es zur Annahme eines
Beweisverwertungsverbots führt....weiter
Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot bei beruflicher Härte
Bei einem Präsidenten eines tariffähigen
Arbeitgeberverbands und Geschäftsführer einer expandierenden Gesellschaft kann
das Gericht auch ohne weitere Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen und
persönlichen Verhältnissen - namentlich: zum Einkommen - des Betroffenen auf die
Möglichkeit der Anstellung eines Fahrers für die Dauer des Fahrverbots zur
Abmilderung der Folgen des Fahrverbots verweisen....weiter
Juni 2009:
Wenden: Überwiegendes Verschulden des Pkw-Fahrers bei Zusammenstoß mit
Straßenbahn
Überfährt ein Pkw-Fahrer trotz Gegenverkehrs und
herannahender Straßenbahn beim Wenden die Straßenbahnschienen, trifft ihn bei
einem Zusammenstoß das überwiegende Verschulden. Das musste sich ein Autofahrer
vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) sagen lassen. Dieser hatte auf
einer belebten Straße wenden wollen. Dazu nutzte er einen Überweg über die in
der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen....weiter
Unfallflucht: Kein vorsätzliches Entfernen vom Unfallort bei späterer Kenntnis
vom Unfall
Ein Autofahrer
macht sich nicht wegen Unfallflucht strafbar, wenn er erst nach Verlassen des
Unfallorts von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl
weiter vom Unfallort entfernt. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg
im Fall eines Lkw-Fahrers, der mit seinem Außenspiegel einen anderen Lkw
beschädigt hatte....weiter
Nötigung: Herunterbremsen als Gewalt im Straßenverkehr?
Das Herunterbremsen eines nachfolgenden
Kraftfahrzeugs bei bestehender Ausweichmöglichkeit des Nachfolgenden ist keine
„Gewalt“ im Sinne von § 240 StGB (Nötigung). So entschied das Oberlandesgericht
(OLG Celle) im Fall eines Angeklagten. Dieser hatte mit seinem Pkw eine Kolonne
überholt. Während seines Überholvorgangs scherte auch die Zeugin aus. Beide
brachen ihr Überholmanöver ab....weiter
Zulassung: Klebekennzeichen als Nummernschild ist verboten
Von dem Halter eines Kfz kann verlangt werden,
dass ein selbstklebendes Kennzeichen, das nicht den einschlägigen Vorschriften
entspricht, von dem Fahrzeug entfernt wird. Dies ergibt sich aus einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz. Von der Entscheidung
betroffen ist die Halterin eines Mazda, an dem vorne nicht das von der Behörde
abgestempelte Kennzeichenschild, sondern ein Klebekennzeichen angebracht ist....weiter
Mai 2009:
Unfallschadensregulierung: Sachverständiger muss keine Internetangebote
berücksichtigen
Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung
beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts
grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber
berücksichtigen müsste. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines
Autofahrers, der einen unverschuldeten Unfall erlitten hatte....weiter
Drogenfahrt: Fahrlässigkeit kann bei längerer Zeitspanne zwischen Drogenkonsum
und Fahrtantritt fehlen
An der Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung
von Cannabis kann es bei einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz
fehlen, wenn zwischen Rauschmittelkonsum und Fahrtantritt eine größere
Zeitspanne liegt. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle kam
einem Autofahrer zugute, der am 10.5. gegen 19 Uhr Cannabis konsumierte....weiter
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Kein "Unfall im Straßenverkehr" bei
Ladetätigkeit
Es liegt kein Verkehrsunfall im Sinne des § 142
Abs. 1 StGB (Fahrerflucht) vor, wenn im stehenden Verkehr beim (noch nicht
beendeten) Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem Lkw auf einen
danebenstehenden Pkw fällt, da sich in diesem Geschehen in keiner Weise
irgendein typisches Unfallrisiko gerade des Straßenverkehrs verwirklicht hat....weiter
Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger: Verstoß setzt Mindestkonzentration
voraus
Grundsätzlich ist von einer Wirkung genossener
alkoholischer Getränke im Sinne des § 24c Abs. 1 StVG (Alkoholverbot für
Fahranfänger) noch nicht auszugehen, wenn bloß Alkohol im Blut nachgewiesen
wird, sondern erst ab einer gewissen Mindestkonzentration....weiter
April 2009:
Kraftrad: Schieben und Parken ist bei StVO-Verbotszeichen 260 erlaubt
Das Verbotszeichen 260 (Motorrad und Pkw im roten
Kreis) der Straßenverkehrsordnung gebietet ein Verbot für Krafträder,
Kleinräder, Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge.
Es verbietet jedoch nicht das Schieben und Parken von Krafträdern....weiter
Unfallschadensregulierung: Kosten für Besitzbescheinigung ist erstattungsfähig
Wer als
Verkehrsunfallgeschädigter nachweisen muss, dass sich sein Fahrzeug noch oder
wieder in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet, darf dazu einen
Sachverständigen seiner Wahl einschalten. Die Kosten einer sog.
Besitzbescheinigung sind erstattungsfähig....weiter
Verkehrsunfall: Wer aus Grundstücksausfahrt kommt, hat meist Schuld
Biegt jemand aus einem Grundstück in eine Strasse
ein und kommt es dort zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins
für ein Verschulden des Einbiegenden. Er muss beweisen, dass der andere
Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Gelingt ihm dies nicht, hat er den
Schaden zu tragen....weiter
Unfallschwerpunktentschärfung: Sicherstellung eines Motorrads ist rechtswidrig
Die Sicherstellung und Verwahrung eines Motorrads
zum Zwecke der Entschärfung eines "Unfallschwerpunkts" ist rechtswidrig. Diese
Entscheidung traf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) und gab damit
einem Motorradfahrer recht. Dieser war an einem Tag zweimal wegen einer
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der gleichen Straße aufgefallen....weiter
März 2009:
Autobahn: Einfahrender Pkw muss Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen
Fährt ein Pkw in der Weise in die Autobahn ein,
dass er einen die Autobahn benutzenden Lkw zum starken Bremsen zwingt und fährt
daraufhin ein nachfolgender Lkw auf den abbremsenden Lkw auf, so ist dieses
Auffahren dem einfahrenden Pkw zuzurechnen.....weiter
Unfallschaden: Beschädigung eines fabrikneuen Pkw
Bei Beschädigung eines
fabrikneuen Pkw, der vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und eine
Laufleistung von weniger als 1.000 km aufweist, muss sich ein Geschädigter nicht
in jedem Fall auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit der Erstattung
einer Wertminderung verweisen lassen.....weiter
Überholen: Verkehrsordnungswidrigkeit "Elefantenrennen"
Ein bußgeldrechtlicher Verstoß gegen das
Straßenverkehrsgesetz liegt nur vor, wenn der nachfolgende Verkehr konkret nicht
nur kurzfristig behindert wird. Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht
(OLG Hamm) im Fall eines Lkw-Fahrers, der wegen eines "Elefantenrennens" von der
Autobahnpolizei mit einem Bußgeld belegt worden war.....weiter
Ausländische Fahrerlaubnis: Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis während der
Sperrfrist
Eine von einer Behörde der Tschechischen Republik
für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem
deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilte EU-Fahrerlaubnis berechtigt
auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im
Inland.....weiter
Februar
2009:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Verwendung eines Pkw als "Waffe"
Kraftfahrzeuge fallen nicht unter den Begriff der
Waffe im Sinne des Strafgesetzbuchs, auch wenn sie im konkreten Fall dazu
benutzt werden, einer anderen Person Verletzungen zuzufügen.Diese Klarstellung
traf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Fall eines Autofahrers, der in
eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten war....weiter
Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets
Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer
Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines
Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon
verbunden ist, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO. Dies gilt
auch, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr
gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt wird....weiter
Fahrverbot: Unzulässig, wenn Verkehrsstraftat schon über zwei Jahre zurückliegt
Die Anordnung eines Fahrverbots ist unzulässig,
wenn die zugrunde liegende Verkehrsstraftat bereits zweieinhalb Jahre
zurückliegt.Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und hob
damit ein Urteil des Landgerichts Münster auf, welches gegen einen Angeklagten
wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs neben einer Geldstrafe
in Höhe von 2.100 Euro zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt
hatte....weiter
Tiefgarage: Autofahrer darf Signal zum Öffnen des Garagentors erst geben, wenn
er dies sehen kann
Ein sorgfältiger Kraftfahrer darf das
Öffnungssignal für ein Tiefgaragentor erst geben, wenn er Blickkontakt zum Tor
hat. Öffnet er das Tor von seinem Stellplatz aus und schließt sich dieses
daraufhin während seiner Ausfahrt, muss er mindestens 50 Prozent des
entstehenden Schadens selbst tragen....weiter
Januar 2009:
Unfallschadensregulierung: Sechsmonatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung
Der Anspruch des Geschädigten auf Ausgleich des
Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent
übersteigt, ist in voller Höhe fällig, sobald der Geschädigte sein Fahrzeug
fachgerecht und vollständig hat instand setzen lassen und die Werkstattrechnung
bezahlt ist. Der Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist ist keine
Fälligkeitsvoraussetzung.....weiter
Mietwagenkosten: Aufklärungspflicht des Vermieters wegen 15 EUR
Bietet ein Autovermieter einem Unfallgeschädigten
einen Ersatzwagen zu einem Tarif an, der nach der Rechtsprechung des
Bundsgerichtshofs (BGH) nicht voll erstattungsfähig ist, muss er den Mieter über
das Regulierungsrisiko aufklären.....weiter
Hauptverhandlung: Keine Anwesenheitspflicht, wenn Betroffener keine Angaben
machen will
Erklärt der Betroffene, dass er das im
Bußgeldbescheid genannte Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat und macht er darüber
hinaus von seinem Schweigerecht Gebrauch, darf der Bußgeldrichter von der
persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung keinen weiteren
Beitrag zur Sachaufklärung erwarten und muss den Betroffenen von der
Anwesenheitspflicht entbinden.....weiter
Abstandsmessung: Voraussetzungen für Messung durch Vorausfahren
Eine verwertbare Abstandsmessung aus dem vorausfahrenden Polizeifahrzeug durch
Beobachtung mittels Rückspiegel kann durch den Fahrer allein nicht
stattfinden.....weiter
Dezember 2008:
November 2008:
Oktober 2008:
September 2008:
August 2008:
Juli 2008:
Juni 2008:
Mai 2008:
April 2008:
Wird zum
angewandten Messverfahren, mit dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung
festgestellt worden ist, lediglich mitgeteilt, der Betroffene sei mit einer
"stationären Geschwindigkeitsmessanlage" gemessen worden, ist das nicht
ausreichend, um nachzuvollziehen, ob das Messergebnis mit anerkannten Geräten in
einem weithin standardisierten Verfahren gewonnen worden ist.
Das
Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies insofern darauf hin, dass der Richter nach
ständiger Rechtsprechung dem Rechtsbeschwerdegericht in seinem Urteil die
rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellungen der
Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglichen müsse. Hierzu gehörte u.a., dass er
in den Urteilsgründen zumindest die zur Feststellung der gemessenen
Geschwindigkeit angewandte Messmethode mitteile und darüber hinaus darlege, dass
mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden seien. Die bloße
Mitteilung "stationäre Geschwindigkeitsmessanlage" sei insoweit nicht
ausreichend. Aus ihr könne nicht nachvollzogen werden, ob das Messergebnis mit
anerkannten Geräten in einem weithin standardisierten Verfahren gewonnen worden
sei. Das Urteil sei daher aufzuheben (OLG Hamm, 5 Ss OWi 255/08).
Zum Anfang
Der
Geschädigte ist im nachfolgenden Prozess jedenfalls dann an seine ursprüngliche
Schadensabrechnung gebunden, wenn diese nicht lediglich vorläufig war und er mit
einer nachfolgenden Abrechnung eine Schadensposition (hier: Mietwagenkosten)
geltend macht, die sich mit einer Position in der ursprünglichen Abrechnung
(hier: Nutzungsausfall) ausschließt.
Mit dieser
Begründung wies das Amtsgericht (AG) Passau die Klage einer Frau ab, die nach
einem Unfall einen Ersatzwagen gemietet hatte. Ihr Anwalt hatte die gegnerische
Versicherung aufgefordert, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen. In dem
Schreiben hieß es: "Wir übersenden ... die Reparaturkostenrechnung ... und
beziffern den Schaden, soweit derzeit möglich, wie folgt: Reparaturkosten netto
..., Nutzungsausfall für 19 Tage á 65 EUR = 1.235 EUR..." Erst im Anschluss an
dieses Schreiben erfuhr der Anwalt von der Mietwagenrechnung. Er reichte sie mit
der Bitte um Regulierung nach. Das lehnte der Versicherer ab. Den
Nutzungsausfall hatte er anstandslos gezahlt.
Die Klage auf
den Differenzbetrag hat das AG abgewiesen. Das erste Anwaltsschreiben sei auch
unter Berücksichtigung der Einschränkung "soweit derzeit möglich" dahin
auszulegen, dass die aufgeführten Positionen und damit auch der Nutzungsausfall
abschließend und verbindlich beziffert werden können, andere Positionen jedoch
noch nicht. Die Versicherung habe darauf vertrauen dürfen, dass sämtliche
vorhandenen Rechnungen dem Abrechnungsschreiben beigefügt seien. Wenn die Frau
ihrem Anwalt die Mietwagenrechnung nicht zukommen lasse, falle dies in ihren
Verantwortungsbereich.
Hinweis: Bei der Regulierung eines
Verkehrsunfallschadens kommt es daher entscheidend darauf an, dass der
Rechtsanwalt umfassend informiert ist. Sie sollten daher auch auf Punkte
aufmerksam machen, die Sie selbst möglicherweise für nebensächlich halten (AG
Passau, 2 C 310/07).
Zum Anfang
Wird der
Verletzte eines Verkehrsunfalls ärztlich fehlerhaft behandelt, ist das
haftungsrechtlich auch dem Unfallverursacher zuzuordnen, es sei denn, der Arzt
hätte seine Sorgfaltspflichten in außergewöhnlich hohem Maße verletzt. Bei der
Fehldeutung eines Röntgenbilds kann es sich um ein Versäumnis handeln, für das
der Unfallverursacher neben dem Arzt als Gesamtschuldner haftet.
Dies
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall einer Frau, die bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall schwerste Verletzungen erlitten hatte. Im
Krankenhaus wurden im Rahmen der unfallchirurgischen Notfallversorgung
Röntgenbilder gemacht, die der Radiologe nach den Feststellungen des Gerichts
fehlerhaft ausgewertet hat. Eine Verletzung der LWS wurde übersehen, weshalb der
Unfallchirurg insoweit nichts unternahm.
Das OLG nahm
einen ärztlichen Kunstfehler in Form einer Fehldeutung der Röntgenbilder an.
Wegen der dadurch bedingten Verlängerung des Leidenswegs der Frau hielt es ein
Schmerzensgeld von 3.000 EUR für angemessen. Für dieses Arztversagen habe der
Unfallverursacher haftungsrechtlich gleichermaßen einzustehen wie die beklagten
Ärzte. Ein Fehlverhalten Dritter bei der Schadensbeseitigung unterbreche den
Zurechnungszusammenhang nur ausnahmsweise, z.B. bei einem völlig ungewöhnlichen
und unsachgemäßen Verhalten des Dritten. Ein derart grobes Fehlverhalten des
Radiologen liege hier nicht vor, eher ein leichtes Verschulden (OLG Koblenz, 5 U
1236/07).
Zum Anfang
Hat ein
Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am
Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die
Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kfz in fahruntüchtigem Zustand führen
wird.
Diese
Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Fall eines Manns, der
mit 2,09 Promille Fahrrad gefahren war. In zwei medizinisch-psychologischen
Gutachten wurde ihm die Fähigkeit abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem
Führen von Kfz hinreichend trennen zu können, da er sein Trinkverhalten nicht
hinreichend stabil geändert habe. Daraufhin entzog ihm die Verwaltungsbehörde
die Fahrerlaubnis zum Führen von Kfz der Klasse C1E (frühere Klasse 3).
Die dagegen
gerichtete Klage hatte beim BVerwG keinen Erfolg. Nach der Wertung der
Fahrerlaubnisverordnung begründe auch die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad
bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille Zweifel an der
Kraftfahreignung. Dementsprechend könne von einem stark alkoholisierten
Fahrradfahrer ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert werden. Darin
sei zu klären, ob nach dem gezeigten Trinkverhalten, der Vorgeschichte und dem
Persönlichkeitsbild des Betroffenen die Gefahr bestehe, dass er künftig auch ein
Kfz unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen werde. Werde beim Betroffenen ein
chronisch überhöhter Alkoholgenuss und eine damit einhergehende Unfähigkeit zu
einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr
drohenden Gefahren festgestellt, setze die Bejahung der Kraftfahreignung
regelmäßig eine gefestigte Änderung seines Trinkverhaltens voraus. Das hat das
BVerwG hier auf der Grundlage der vorliegenden Sachverständigengutachten
verneint. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei damit rechtmäßig gewesen (BVerwG,
3 C 32.07).
Zum Anfang
Von einer
spurenlosen Auswechselung beschädigter Teile, die zur Zumutbarkeit einer bloßen
Reparatur führen und einer Abrechnung eines Kfz-Schadens auf Neuwagenbasis
entgegenstehen könnte, kann nicht mehr die Rede sein, wenn die erforderliche
Reparatur tragende Teile betrifft, die am Fahrzeug verbleiben und durch Richten
oder Schweißen instand gesetzt werden müssen.
Das musste
sich eine Kfz-Versicherung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg sagen lassen,
die die Regulierung eines Verkehrsunfalls auf Neuwagenbasis verweigert hatte.
Verunfallt war ein gerade einmal einen Tag altes BMW M 6 Coupé. Die Versicherung
wollte jedoch nicht den Neuwert von knapp 98.000 EUR zahlen, sondern nur die vom
Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten i.H.v netto 5.379 EUR sowie eine
Wertminderung von 3.500 EUR.
Das OLG
entschied zugunsten des Pkw-Eigentümers. Nach Ansicht der Richter könne hier nur
mit einer Neupreisentschädigung der Anspruch auf völlige Wiederherstellung des
früheren Zustands erreicht werden. Da an der Neuwertigkeit des Pkw kein Zweifel
bestand, ging es im Kern um die Frage, ob eine Reparatur für den Eigentümer
unzumutbar sei. Dies sei vorliegend der Fall. Angesichts einer notwendigen
Instandsetzung an der A-Säule links, für das OLG ein "tragendes Teil", sei die
Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Auch bei einer technisch einwandfreien
Reparatur werde ein Fahrzeug durch solche Rückverformungsmaßnahmen nicht
vollständig in den vom Hersteller gefertigten Ursprungszustand versetzt. Es
verliere damit seinen "nagelneuen" Charakter, dem nach der Verkehrsanschauung
gerade ein gewisser Vermögenswert zukomme (OLG Hamburg, 14 U 95/07).
Zum Anfang
Der
Geschädigte kann die Umsatzsteuer bis zur Höhe des Steueranteils im
gutachterlich geschätzten Wiederbeschaffungswert ersetzt verlangen, wenn er
zunächst ein kleineres Fahrzeug mit Umsatzsteuer-Anfall anschafft und erst
später ein gleichwertiges Fahrzeug, wiederum mit Umsatzsteuer, erwirbt.
Mit dieser
Entscheidung gab das Amtsgericht (AG) Marl einem Pkw-Fahrer recht. Dieser hatte
sich nach einem Totalschaden seines Mercedes ML-Geländewagens zunächst einen
billigeren Passat gekauft. Der hier anfallende Mehrwertsteueranteil wurde von
der beklagten Versicherung bezahlt. Elf Monate später erwarb der Geschädigte
wieder einen Mercedes ML 400 CDI, der dem beschädigten Fahrzeug entsprach. Den
hierauf entfallenden Mehrwertsteueranteil, abzüglich des schon für den Passat
bezahlten Mehrwertsteueranteils, verlangte er nun von der Versicherung ersetzt.
Das AG hat
der Klage stattgegeben. Danach mache es für die Frage der Erstattungsfähigkeit
der Umsatzsteuer keinen Unterschied, ob ein Geschädigter nach dem Unfall direkt
ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anschafft oder damit eine Zeit lang wartet
oder - wie in concreto - nach einem umsatzsteuerpflichtigen Interimskauf elf
Monate später das "richtige" Fahrzeug anschafft (AG Marl, 3 C 120/08).
Zum Anfang
Bei der
Verhängung einer relativ hohen Geldbuße, wie es jedenfalls bei der Verhängung
einer Geldbuße von 750 EUR der Fall ist, muss die Leistungsfähigkeit des
Betroffenen berücksichtigt werden. Von ihr hängt ab, wie empfindlich oder
nachhaltig die Geldbuße den Täter trifft.
Hierauf wies
das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Nach dessen Ansicht rechnen zu den
wirtschaftlichen Verhältnissen alle Umstände, von denen die Fähigkeit des
Betroffenen abhängt, eine bestimmte Geldbuße zu bezahlen:
- Hierzu gehören insbesondere sein Einkommen, etwaige
Schulden und Verpflichtungen, das Bestehen etwaiger Unterhaltspflichten sowie
gegebenenfalls das Einkommen des Ehepartners.
- Auch das Eigentums- und Wertverhältnis zu dem bei der Tat
benutzten Kraftfahrzeug kann ein Faktor darstellen, der Rückschlüsse auf die
finanzielle Leistungsfähigkeit des Betroffenen zulässt.
(OLG Hamm, 3
Ss Owi 582/07)
Zum Anfang
Bereits der
einmalige Konsum harter Drogen (hier: Amphetamin) begründet die fehlende Eignung
zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Dies
entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz im Fall
eines Autofahrers. Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass er ein
Fahrzeug geführt hatte, obwohl er unter Einfluss von Amphetamin stand. Daraufhin
entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung
die Fahrerlaubnis. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs
wiederherzustellen, lehnte bereits das Verwaltungsgericht ab.
Das OVG
bestätigte nun diese Entscheidung. Schon die einmalige Einnahme von Amphetamin
schließe in der Regel die Fahreignung aus. Die stimulierende Wirkung sogenannter
harter Drogen vermittle dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer
Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher gehe eine im Straßenverkehr
nicht hinnehmbare Risikobereitschaft. In Verbindung mit dem Suchtpotenzial
harter Drogen ergäben sich hieraus für andere Verkehrsteilnehmer besondere
Gefahren, die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würden (OVG
Rheinland-Pfalz, 10 B 10715/08.OVG).
Kann ein für
reine Freizeitzwecke vorgesehenes Wohnmobil zeitweilig wegen eines
Unfallschadens nicht genutzt werden, hat der Eigentümer keinen Anspruch auf
abstrakte Nutzungsentschädigung.
Mit dieser
Ansicht entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zulasten eines Geschädigten, der
zwei Fahrzeuge hatte. Zur Beförderung und zum Transport im Alltag benutzte er
seinen Pkw. Außerdem besaß er ein Wohnmobil. Dieses wurde von dem Beklagten bei
einem Verkehrsunfall beschädigt. Für die Zeit der Reparatur verlangte der Kläger
eine Nutzungsentschädigung. Sein Anspruch wurde in allen Instanzen
zurückgewiesen, weil er keinen ersatzfähigen Vermögensschaden erlitten habe.
Seine
Revision vor dem BGH blieb ebenfalls ohne Erfolg. Der vorübergehende Verlust der
Nutzungsmöglichkeit des beschädigten Gegenstands könne nicht grundsätzlich als
wirtschaftlicher Schaden gewertet werden. Nach Ansicht des BGH müsse hier ein
strenger Maßstab angelegt werden. So bestehe für den Ausfall von anderen
Gegenständen als Kfz eine Entschädigungspflicht (z.B. Sportmotorboot). Zwar
erhöhe die jederzeitige Benutzbarkeit des Wohnmobils die Lebensqualität. Dieser
Vorteil stelle jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert dar. Soweit das
Wohnmobil auch der Personenbeförderung diene, habe der Eigentümer diese Nutzung
nicht unfallbedingt entbehren müssen, weil ihm ein Pkw zur Verfügung gestanden
habe (BGH, VI ZR 248/07).
Zum Anfang
Der Führer
eines Fahrzeugs mit einem längeren Bremsweg muss seine Fahrweise so auf die
Dauer der Gelbphase von drei Sekunden innerörtlich einrichten, dass er in der
Gelbphase zum Halten kommen kann.
Nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg kann sich der Fahrer nicht
auf einen längeren Bremsweg berufen. Die Länge der Gelbphase (drei Sekunden
innerörtlich) sei so ausgerichtet, dass ein Kfz bei Wechsel von Grün auf Gelb
innerhalb der Gelbphase mittels normaler Betriebsbremsung anhalten könne. Habe
das Fahrzeug einen längeren Bremsweg (z.B. Lkw, Straßenbahn) müsse der Fahrer
gegebenenfalls bereits in der Grünphase seine Geschwindigkeit unter die
zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren (OLG Oldenburg, Ss 205/08).
Zum Anfang
Nach § 69
Strafgesetzbuch (StGB) kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der
Betroffene wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wird, die er bei oder im
Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der
Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat.
Nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock fallen hierunter jedoch keine
motorbetriebenen Boote oder Schiffe. Daher hoben die Richter eine Entscheidung
der Vorinstanz wieder auf, mit dem ein Mann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im
Verkehr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und ihm die Erlaubnis zum Führen von
Kraftfahrzeugen entzogen worden war. Er hatte alkoholisiert einen Fischkutter
geführt.
Nach Ansicht
der Richter würden von § 69 StGB nur Landfahrzeuge erfasst, die durch
Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. § 69 StGB
bezwecke eine Sicherung des Straßenverkehrs vor ungeeigneten Kraftfahrern. Aus
diesem Schutzzweck folge, dass ein Bezug zum Straßenverkehr bestehen müsse.
Boote würden damit generell nicht unter das Merkmal Kraftfahrzeug fallen (OLG
Rostock, 1 Ss 95/08).
Zum Anfang
Werden durch
ein abgestelltes Fahrrad Fußgänger nicht behindert, darf es durch das
Ordnungsamt nicht versetzt werden.
Das musste
sich das Ordnungsamt der Stadt Münster sagen lassen. Stein des Anstoßes war ein
Fahrrad, das ein Radfahrer unmittelbar an der südlichen Seitenwand des
überdachten Treppenaufgangs vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofs abgestellt
hatte. Im Laufe des Tages versetzten Mitarbeiter des Ordnungsamts das Rad zu
einer mehrere Straßen entfernten Sammelstelle. Hier konnte es der Eigentümer
einige Tage später abholen. Weil er das Entfernen des Fahrrads für rechtswidrig
hielt, reichte er Klage ein.
Vor dem
Verwaltungsgericht (VG) Münster bekam er recht. Die Richter entschieden, die
Stadt Münster habe nicht innerhalb ihrer Befugnisse gehandelt. Die Art und
Weise, wie der Kläger sein Fahrrad vor dem Bahnhof abgestellt habe, habe nicht -
wie von der Stadt geltend gemacht - gegen die Straßenverkehrsordnung oder
brandschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das Abstellen von Fahrrädern auf
Gehwegen oder anderen dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen öffentlichen
Verkehrsflächen sei grundsätzlich zulässig. Es verstoße nur gegen die
Straßenverkehrsordnung, wenn andere geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach
den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt würden. Von dem Fahrrad des
Klägers seien aber keine Behinderungen oder Belästigungen für Fußgänger
ausgegangen, die den Hauptbahnhof Münster durch den Haupteingang betreten oder
verlassen wollten. Das Rad habe sich nicht auf dem direkten Weg zwischen den
Bushaltestellen bzw. den östlich der Radstation gelegenen Fußgängerwegen und dem
Haupteingang des Bahnhofs befunden. Außerdem sei die 6,25 m breite, für den
Fußgängerverkehr bestimmte Verkehrsfläche durch das Rad maximal um einen Meter
verkürzt worden. Fußgänger, die üblicherweise zu einer Wand ohnehin etwas
Abstand hielten, hätten an dem Fahrrad des Klägers vorbeigehen können, ohne ihre
Bewegungsrichtung wesentlich ändern zu müssen. Ein Verstoß gegen
brandschutzrechtliche Vorschriften sei ebenfalls nicht ersichtlich. Durch das
Fahrrad seien Zufahrten und Aufstellflächen für Fahrzeuge der Feuerwehr nicht
blockiert worden. Das werde bereits dadurch deutlich, dass der Beklagte den
überdachten Treppenaufgang baurechtlich genehmigt und südlich dieses Aufgangs,
etwa in der Mitte der für den Fußgängerverkehr bestimmten Verkehrsfläche, einen
Laternenpfahl und zwei weitere Pfosten aufgestellt habe. Dieser Teil der
Verkehrsfläche sei auch nicht als Rettungsweg zu qualifizieren.
Hinweis: Das VG hob abschließend hervor, dass durch
diese Entscheidung selbstverständlich ein Vorgehen der Stadt gegen verkehrs-
oder ordnungswidrig abgestellte Fahrräder nicht berührt werde (VG Münster, 1 K
1536/07).
Zum Anfang
Für den
Begriff "Öffentlichkeit" i.S. des Verkehrsstrafrechts kommt es darauf an, ob der
Bereich, in dem sich die Tat ereignet haben soll, der Allgemeinheit zugänglich
ist, d.h. ob er von einem zufälligen Personenkreis genutzt werden kann.
Diese Frage
wurde für einen Angeklagten wichtig, der vom Amtsgericht wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne
Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Dagegen hatte er Revision eingelegt, mit der er
geltend machte, den amtsgerichtlichen Feststellungen sei nicht ausreichend zu
entnehmen, ob er im öffentlichen Verkehrsraum gehandelt habe.
Seine
Revision hatte Erfolg. Ein Verkehrsraum sei nach der Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Hamm öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit
stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber
zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung
zugelassen sei und auch so benutzt werde. Entscheidend sei, wie eng der Kreis
der Berechtigten umschrieben sei. Insoweit müssten die für Betriebsgelände
geltenden Grundsätze auf den privaten Bereich entsprechend angewendet werden.
Danach seien hier die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts nicht
ausreichend. Diesen ließe sich nicht entnehmen, dass der Bereich, in dem sich
die Tat ereignet haben solle, der Allgemeinheit zugänglich sei, d.h. dass er von
einem zufälligen Personenkreis genutzt werden könne. Dagegen spräche schon die
Abtrennung des Mieterparkplatzes mit einer Sperre von der Straße und der
Umstand, dass offenbar jedem Mieter ein besonderer Parkplatz zugewiesen sei.
Auch der Umstand, dass ggf. Besucher der Mieter deren Parkplatz nutzen könnten,
mache diesen Bereich nicht "öffentlich". Denn auch die Besucher wären nicht ein
"zufälliger Personenkreis", sondern ein Personenkreis, der sein Nutzungsrecht
von dem Mieter ableite (OLG Hamm, 2 Ss 33/08).
Zum Anfang
Die Benutzung
eines Mobiltelefons am Steuer ist auch untersagt, wenn der Autofahrer die
eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will.
Das machte
das Oberlandesgericht (OLG) Köln deutlich und wies deshalb die Rechtsbeschwerde
eines Autofahrers zurück. Dieser war zuvor wegen der Handynutzung zu einer
Geldbuße von 70 EUR verurteilt worden. Auch sein Argument, er habe das Handy
während der Fahrt nicht zum Telefonieren, sondern als Navigationssystem nutzen
wollen, half ihm nicht weiter.
Die Richter
sahen gleichwohl einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Danach sei die
Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der Fahrer das
Gerät hierfür aufnehme oder halte. Der Begriff der Benutzung schließe nach
Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein. Er umfasse also nicht nur
das Telefonieren, sondern auch andere Formen der Nutzung. Dies gelte etwa für
das Versenden oder Öffnen von SMS, den Abruf von Daten oder eine andere
Verwendung als Kommunikationsinstrument. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung
weiterer Oberlandesgerichte hält der Senat die Handynutzung am Steuer aber auch
für unzulässig, wenn die vielfältigen Möglichkeiten zur Speicherung,
Verarbeitung und Darstellung von Daten genutzt würden, die von Geräten neuerer
Bauart zur Verfügung gestellt würden. Es sei lediglich erforderlich, dass es
sich bei dem Gerät überhaupt (oder jedenfalls auch) um ein Mobiltelefon handele.
Damit seien auch Smartphones bzw. Handhelds mit Telefonfunktion erfasst. Der
Verbotstatbestand werde auch erfüllt, wenn das Gerät nur zum Lesen einer
gespeicherten Notiz, einer Telefonnummer oder der Uhrzeit auf dem Display
aufgenommen oder als Diktiergerät genutzt werde. Anders könne es bei "reiner
Ortsverlagerung" des Mobiltelefons im Auto sein, was keinen konkreten Bezug zu
einer der bestimmten Bedienfunktion habe. Die Nutzung als Navigationshilfe
beinhalte aber im weiteren Sinne - ähnlich wie die Teilnahme am Internet - einen
Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne. Der Autofahrer nehme
das Gerät in die Hand, werde mental abgelenkt und könne die Hände vorübergehend
nicht am Steuer halten (OLG Köln, 81 Ss Owi 49/08).
Zum Anfang
"Widerspricht" der Betroffene einem behördlichen Verwarngeldbescheid, kann
dieser "Widerspruch" nicht in einen zulässigen Einspruch gegen den später
ergangenen Bußgeldbescheid umgedeutet werden.
Hierauf wies
das Amtsgericht (AG) Kehl in einer aktuellen Entscheidung hin. Dies gelte auch,
wenn der Widerspruch nach Erlass des Bußgeldbescheids bei der Verwaltungsbehörde
eingeht und aus ihm hervorgeht, dass sich der Betroffene kategorisch gegen den
Vorwurf wehrt. Aus der Erklärung des Betroffenen, mit der er sich gegen den
Bußgeldbescheid wendet, müsse sich zweifelsfrei ergeben, dass er diesen
anfechten wolle. Es genüge nicht, dass in der Erklärung der generelle
Verteidigungswille ohne Weiteres erkennbar sei. Vielmehr müsse ein Bezug zum
Bußgeldbescheid hergestellt werden können und vom Betroffenen auch gewollt sein
(AG Kehl, 6 OWi 1/08).
Zum Anfang
Wer überholt,
ohne die Verkehrslage hinreichend zu beachten, trägt einen Teil seines eigenen
Schadens. Das gilt auch, wenn der Unfall eigentlich auf das Verhalten eines
anderen Verkehrsteilnehmers zurückzuführen ist.
Das musste
sich ein Motorradfahrer vor dem Amtsgericht (AG) München sagen lassen. Er hatte
an einer Kreuzung die dort wartenden und aufgrund eines vorangegangenen
Rotlichts gerade anfahrenden Autos überholt. Der spätere Beklagte war auf der
gleichen Straße mit seinem Auto in der Gegenrichtung unterwegs. Er war auf der
Suche nach einem Parkplatz und entdeckte einen solchen vor einer Bäckerei auf
der gegenüberliegenden Seite. Er bremste, leitete ein Wendemanöver ein, um sich
den Parkplatz zu sichern. Dabei prallte er mit dem Motorradfahrer zusammen.
Dieser erlitt Prellungen, Schürfwunden und verletzte sich am linken Daumen.
Seine Motorradkleidung wurde durch den Sturz unbrauchbar. Der Motorradfahrer
verlangte insgesamt 6.500 EUR Schadenersatz. Die Versicherung des
Unfallverursachers bezahlte allerdings nur 3.500 EUR. Von dem verlangten
Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR erhielt er nur 400 EUR. Schließlich - so
die Versicherung - habe der Motorradfahrer an der Ampelanlage stark beschleunigt
und überholt, deshalb treffe ihn ein erhebliches Mitverschulden.
Auch vor dem
AG bekam der Motorradfahrer nicht den vollen verlangten Betrag zugesprochen. Die
zuständige Richterin sah ebenfalls ein Mitverschulden und schätzte dies auf 25
Prozent. Zwar habe der Unfallverursacher ein Wendemanöver eingeleitet und damit
den Unfall verursacht. Der Motorradfahrer sei aber mit seinem Motorrad im
Straßenverkehr unterwegs gewesen. Die allein schon dadurch entstehende
Mithaftung aufgrund der Betriebsgefahr, die von dem Motorrad ausgehe, trete
nicht aufgrund des Verhaltens des Unfallverursachers zurück. Zwar sei die
Geschwindigkeit nur unwesentlich über dem Erlaubten gewesen, als der
Motorradfahrer an der Kreuzung überholte. Allerdings sei es zu diesem Zeitpunkt
noch finster gewesen. Zudem habe der Motorradfahrer sein Überholmanöver
durchgeführt, ohne die Verkehrslage jenseits der Kreuzung ausreichend sehen zu
können. Damit habe er nur einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 75 Prozent.
Dies bedeute noch ein Anspruch in Höhe von 1.300 EUR für den Sachschaden. Als
Schmerzensgeld sah die Richterin bei den vorliegenden Verletzungen 750 EUR für
angemessen an (AG München, 345 C 27884/05, rkr.).
Zum Anfang
Wer entgegen den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den trifft
grundsätzlich ein Mitverschulden. Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen
Geschwindigkeiten ist die Ursächlichkeit der erlittenen Unfallverletzungen
jedoch nicht zu vermuten, wenn der Verletzte den Sicherheitsgurt nicht angelegt
hatte, sondern in den Airbag geprallt ist. In einem solchen Fall muss der
Schädiger beweisen, dass dieselben Verletzungen bei Anlegen des Sicherheitsgurts
nicht eingetreten wären.
Diese Entscheidung traf das
Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, das über die Folgen eines Verkehrsunfalls zu
urteilen hatte. Aus Gründen, die der beklagte Fahrer allein verschuldet hat,
kollidierte dessen Fahrzeug frontal mit dem entgegenkommenden Pkw des Klägers.
Im Schmerzensgeldprozess verteidigte sich der Beklagte damit, der Kläger müsse
sich wegen des - unstreitigen - Nichtanlegens des Gurts ein Mitverschulden von
30 Prozent anrechnen lassen. Dieselben Verletzungen wären auch eingetreten, wenn
er angeschnallt gewesen sei, so der Kläger.
Die Richter haben auf volle Haftung
des Beklagten erkannt. Selbst wenn den Kläger ein Mitverschulden wegen
Nichtanlegens des Gurts träfe, müsse dies angesichts des groben Verschuldens des
Beklagten (Fahren auf der Gegenfahrbahn mit hoher Geschwindigkeit bei Nässe und
Dunkelheit) völlig zurücktreten. Beurteile man dies anders, sei der Kläger
gleichwohl von einer Mithaftung freigestellt. Denn der Beklagte hätte nicht
bewiesen, dass zwischen dem Nichttragen des Gurts und den Unfallverletzungen der
erforderliche Ursachenzusammenhang bestehe. Zwar gebe es insoweit einen
Anscheinsbeweis. Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten
bestehe er jedoch nicht. Deshalb müsste der Beklagte beweisen, dass dieselben
Verletzungen bei Anlegen des Gurts nicht eingetreten wären. Das sei ihm nicht
gelungen (OLG Naumburg, 6 U 71/07).
Zum Anfang
Eine Mutter muss sich kein
Verschulden vorwerfen lassen, wenn sie beim Anschnallen ihres Kindes die hintere
Tür des ordnungsgemäß parkenden Pkw öffnet und diese von einem herannahenden Pkw
allein deshalb beschädigt wird, weil der Fahrer den erforderlichen Seitenabstand
nicht eingehalten hat.
Diese Erkenntnis des
Oberlandesgerichts (OLG) Bremen bewahrte eine Autofahrerin vor größerem
finanziellen Schaden. Sie hatte ihren Pkw erlaubterweise am rechten Fahrbahnrand
abgestellt. Nachdem sie ihre Einkäufe erledigt hatte, setzte sie von der
Beifahrerseite aus zunächst ihren Sohn auf seinen Kindersitz und schnallte ihn
an. Dann ging sie, ohne dass ein herannahendes Fahrzeug zu sehen gewesen wäre,
mit der jüngeren Tochter auf dem Arm von hinten um den Wagen herum, um das Kind
von der Fahrerseite aus hinzusetzen. Als sie, am Fahrbahnrand stehend, die
hintere Fahrzeugtür zu Dreiviertel geöffnet hatte, vergewisserte sie sich
nochmals der Verkehrslage und schnallte die Tochter an. In diesem Moment fuhr
der 83-jährige Beklagte in der Annahme ausreichenden Abstand gewahrt zu haben,
gegen die in die Fahrbahn hineinragende Tür des Klägerfahrzeugs. Es entstand ein
Sachschaden von ca. 6.000 EUR. Der 83-jährige sah das alleinige Verschulden des
Unfalls bei der Autofahrerin.
Das OLG sah das jedoch nicht so und
verurteilte ihn zum Ersatz des entstandenen Schadens. Die Autofahrerin sei nach
Ansicht der Richter zwar verpflichtet gewesen, sich so zu verhalten, dass durch
das Öffnen der Pkw-Tür eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
war. Anders als die Vorinstanz war das OLG aber nicht der Auffassung, dass die
Frau beide Kinder von der Beifahrerseite aus in ihre Kindersitze hätte setzen
müssen. Nach den - unstreitigen - Feststellungen des Landgerichts hatte sich die
Frau vor und während des Einsteigemanövers hinreichend vergewissert, dass sich
kein rückwärtiger Verkehr näherte. Eine Gefährdung im Sinne der
Straßenverkehrsordnung könne aber nur angenommen werden, wenn das Öffnen der Tür
unvermittelt geschehe und einen anderen Verkehrsteilnehmer zu plötzlichem
Reagieren zwinge. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen. Der Beklagte habe
die Gefahrensituation richtig erkannt und sich lediglich bei dem notwendigen
seitlichen Abstand verschätzt (OLG Bremen, 2 U 19/08).
Zum Anfang
Eine Geschwindigkeitsmessung mittels
eines standardisierten Messverfahrens, bei der die Gebrauchsanweisung des
Herstellers des Messgeräts nicht beachtet worden ist, ist insgesamt
unverwertbar.
Mit dieser Begründung sprach das
Amtsgericht (AG) Rathenow einen Autofahrer vom Vorwurf der
Geschwindigkeitsüberschreitung frei. Die durchgeführte Messung - es handelte
sich um ein standardisiertes Messverfahren - sei unverwertbar, da das Messgerät
vom Bedienungspersonal nicht standardmäßig verwendet worden sei. Nach Ansicht
des AG könne von einem standardisierten Messverfahren nur gesprochen werden,
wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal entsprechend den Vorgaben des
Herstellers verwendet werde. Das gelte nicht nur beim eigentlichen Messvorgang,
sondern auch beim vorausgehenden Gerätetest.
Hinweis: Anders als das AG
ziehen die meisten Obergerichte hieraus jedoch einen anderen Schluss. Sie halten
die Messung durchaus für verwertbar. Allerdings müsse dabei ein höherer
Sicherheitsabschlag zugrunde gelegt werden. Zu dessen Höhe sei ggf. ein
Sachverständiger zu hören (AG Rathenow, 9 OWi 451 Js-OWi 6383/08 (37/08)).
Zum Anfang
Für die einem 17-Jährigen zu
erteilende (Ausnahme-)Erlaubnis zum unbegleiteten Fahren von Pkw müssen
außergewöhnliche Umstände gegeben sein, die zu einer unzumutbaren Härte für den
Jugendlichen oder seine Angehörigen führen, wenn die Erlaubnis versagt wird.
Diese Klarstellung traf das
Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig im Fall eines Minderjährigen, der ohne
Begleitung ein Kfz führen wollte. Die Richter wiesen darauf hin, dass es nach
der gesetzlichen Vorgabe im Ermessen der Behörde stehe, eine Ausnahme vom
Mindestalter zu genehmigen. Die Behörden würden für die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung außergewöhnliche Umstände verlangen. Diese müssten dazu
führen, dass die im konkreten Fall entstehenden Nachteile deutlich umfangreicher
oder schwerwiegender seien als die regelmäßig mit der gesetzlichen Altersgrenze
für die Betroffenen verbundenen Probleme. Die außergewöhnlichen Umstände müssten
eine unzumutbare Härte bedeuten, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls
ankomme. Die Ausnahme vom Mindestalter dürfe nur genehmigt werden, wenn der
Antragsteller zum Führen von Kfz der betroffenen Klasse geeignet sei. Um die
Fahreignung für die Entscheidung über den Befreiungsantrag zu klären, müsse die
Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich die Beibringung eines
medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Das Vorliegen dieser Umstände
müsse der Antragsteller glaubhaft machen. Nicht ausreichend sei es insoweit,
dass ggf. der Berufs- oder Ausbildungsort mit dem Kfz, für das die
Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, bequemer zu erreichen wäre oder dass sich
mit der Ausnahmegenehmigung das Alltagsleben für die Familie desjenigen, der die
Ausnahmegenehmigung erstrebt, besser organisieren lässt. Auch erheblich längere
Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln seien grundsätzlich in Kauf zu
nehmen (VG Braunschweig, 6 B 411/07).
Zum Anfang
Nach der Straßenverkehrsordnung wird
ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon
benutzt.
Allerdings ist der Begriff der
Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons
zu verstehen, soweit sie noch im weitesten Sinn mit Kommunikation zu tun haben.
Die Frage der Benutzung beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in
Bezug zu einer Funktion in der Hand gehalten wird oder nicht. Das bloße Aufheben
des Mobiltelefons reicht nicht aus. Unter "Benutzung" ist nach der
Rechtsprechung u.a. zu verstehen
- das Abfragen von Daten auf einem "Palm-Organizer",
wenn die Mobilfunkkarte eingelegt ist (OLG Karlsruhe, 3 Ss 219/05),
- das Halten an das Ohr, um zu hören, ob das
Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm, 2 Ss Owi 805/06),
- das Aufheben des Telefonhörers und das Hin-
und Herschieben der Telefonkarte, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen
(OLG Hamm, 2 Ss Owi 25/07),
- nicht das Halten ans Ohr, um das Handy als
Wärmeakku zu benutzen (OLG Hamm, 2 Ss Owi 606/07),
- nicht, wenn ein anderes Gerät aufgenommen oder
gehalten wird, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des anderen
Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die
funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden
soll (OLG Bamberg, 3 Ss OWi 744/07).
Das Verbot der Handynutzung gilt
nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet
ist.
Zum Anfang
Das bloße Anbringen eines
Radarwarngeräts auf dem Armaturenbrett zur Sicherstellung einer potenziellen
Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um eine strafbare "Betriebsbereitschaft" zu
begründen. Für die Betriebsbereitschaft muss eine zumindest kurzfristige
Herstellbarkeit der Stromversorgung während der Fahrt festgestellt werden.
Hieran fehlt es, wenn sich kein passendes Stromversorgungskabel im Tatfahrzeug
befindet.
Hierauf wies das Amtsgericht (AG)
Lüdinghausen hin. Nach der Straßenverkehrsordnung sei das Betreiben oder das
betriebsbereite Mitführen eines Radarwarngeräts verboten. Werde das Gerät jedoch
nicht betrieben, sei entscheidend, ob es zumindest "betriebsbereit" sei, also
während der Fahrt jederzeit ohne größere technische Vorbereitungen eingesetzt
werden könne. Ab wann das der Fall ist, sei in der Rechtsprechung bislang nicht
geklärt. Die Literatur geht davon aus, dass das selbst dann der Fall sein könne,
wenn das Gerät abgeschaltet oder das Stromversorgungskabel abgezogen ist. Nach
Ansicht des AG müsse aber zumindest kurzfristig die Stromversorgung hergestellt
werden können (AG Lüdinghausen, 19 OWi-89 Js 103/08-16/08).
Zum Anfang
Zur Vermeidung eines längeren
Ausfalls kann einem Geschädigten zuzumuten sein, sein Fahrzeug durch
provisorische Instandsetzungsarbeiten ("Notreparatur") wieder fahrbereit zu
machen.
Diese Entscheidung traf das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Autofahrers, der mit seinem Pkw
in einen Unfall verwickelt gewesen war. Dabei war die linke vordere Ecke
(Schwerpunkt Scheinwerfereinheit) beschädigt worden. Aus Gründen, die von den
Parteien unterschiedlich dargestellt werden, unterblieb monatelang eine
Instandsetzung des Pkw. Der Autofahrer verlangte einen Nutzungsausfallschaden
von insgesamt 5.598 EUR. Den entschädigungspflichtigen Zeitraum gab er mit 186
Tagen an. Erst nach drei Monaten hatte er zu verstehen gegeben, dass er das
Fahrzeug "aufgrund fehlender finanzieller Mittel bislang nicht hat reparieren
lassen können". Einen Kredit erhalte er nicht. Sein Einkommen betrage nur 620
EUR netto, während seine Frau (Studentin) einen 400-Euro-Job habe. Selbst für
eine Notreparatur habe das Geld nicht gereicht.
Das OLG begrenzte den
Ausfallzeitraum jedoch auf 32 Kalendertage. Begründet wurde dies mit einem
Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Dem Autofahrer sei eine
"Notreparatur" zuzumuten gewesen. Die Beschädigungen seien verhältnismäßig
geringfügig gewesen, der Wagen zudem schon 16 Jahre alt mit hoher Laufleistung
(207.000 km) und einigen Vorschäden. Für rund 370 EUR habe der Wagen in einer
Werkstatt provisorisch wieder fahrbereit gemacht werden können. Dass der Kläger
einen Betrag dieser Größenordnung nicht habe finanzieren können, sei nicht
dargetan und auch nicht ersichtlich. Und selbst wenn, hätte er davon die
gegnerische Versicherung frühzeitig unterrichten müssen (OLG Düsseldorf, I-1 U
110/07).
Zum Anfang
Auch der unfallbedingte Ausfall
eines Motorrads der Marke Harley-Davidson begründet einen ersatzfähigen
Vermögensschaden. Ein Pkw im Besitz des Geschädigten ist keine gleichwertige
Alternative.
Diese für Motorradfahrer günstige
Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines
Harley-Fahrers. Dessen Maschine war nach einem Unfall für längere Zeit zur
Reparatur in einer Werkstatt. Für jeden der 78 Tage verlangt der Kläger von der
voll einstandspflichtigen Versicherung eine Ausfallentschädigung von 66 EUR.
Allerdings stand ihm während dieser Zeit ein Pkw zur Verfügung. Darauf verwies
ihn die Versicherung und lehnte für den Ausfall des Krads jegliche Entschädigung
ab. Das OLG sprach dem Motorradfahrer den beanspruchten Nutzungsausfall jedoch
zu. Es wies den "Zweitwagen-Einwand" ebenso zurück wie das Argument
"Spaßmaschine". Es kürzte lediglich den Ausfallzeitraum um ein Drittel.
Begründung: Regentage im Bergischen Land und sonstige "Harley-Pausen" (OLG
Düsseldorf, I-1 U 198/07).
Zum Anfang
Hat ein Geschädigter berechtigten
Grund für die Annahme, nur mithilfe eines Gutachtens im selbstständigen
Beweisverfahren seinen Anspruch auf Ersatz seines Unfallschadens durchsetzen zu
können, liegt kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor.
Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf geht die Verzögerung der Reparatur in einem
solchen Fall zulasten des Schädigers. In dem betroffenen Fall war es schon an
der Unfallstelle strittig, ob der Lkw zurückgerollt oder der Pkw der Klägerin
gegen den Lkw gestoßen war. Neutrale Unfallzeugen gab es nicht. Der Anwalt der
Klägerin leitete einen Tag nach dem Unfall ein selbstständiges Beweisverfahren
ein und verständigte davon den gegnerischen Versicherer. Nach Freigabe des Pkw
durch den Beweissicherungsgutachter erteilte die Klägerin unverzüglich einen
Reparaturauftrag. Die strittige Nutzungsausfallentschädigung erkannte das
Landgericht nur für 32 Tage an. Das OLG sprach eine Entschädigung für 98 Tage
zu.
Das OLG hat mit 98 Tagen die gesamte
Zeit zwischen Unfall und Reparaturende als Ausfallzeitraum anerkannt. Auch hat
es für 80 Tage Standgeldkosten zugebilligt. In der Einleitung des
Beweisverfahrens sahen die Richter keinen Verstoß gegen die
Schadenminderungspflicht. Unter den besonderen Umständen des Streitfalls sei
diese Maßnahme aus der Sicht der Klägerin zur Wahrnehmung berechtigter
Interessen geboten gewesen. Es habe die begründete Befürchtung bestanden, den
Schadenersatzanspruch ohne gerichtliche Beweissicherung nicht durchsetzen zu
können. Nur einen Privatgutachter zur Ermittlung der Schadenshöhe einzuschalten,
sei hier ausnahmsweise keine sachgerechte Alternative gewesen. Hinzugefügt hat
das OLG, dass die beklagte Versicherung sich den langen Ausfallzeitraum ein
Stück weit selbst zuzuschreiben habe, denn sie habe trotz rechtzeitiger
Information nichts unternommen, um die Reparatur zu beschleunigen (OLG
Düsseldorf, I-1 U 212/07).
Zum Anfang
Beschädigt ein bei Mäharbeiten hoch
geschleuderter Stein einen Pkw, schuldet der Halter des Mähfahrzeugs
Schadenersatz, sofern es zumutbar war, den Pkw passieren zu lassen und die
Mäharbeiten erst anschließend fortzusetzen.
Diese Klarstellung traf das
Oberlandesgericht (OLG) im Fall eines Pkw-Fahrers, dem auf einer sehr wenig
befahrenen Landstraße ein Mähfahrzeug entgegenkam. Er hielt daraufhin sein
Fahrzeug am Straßenrand an. Das Mähfahrzeug fuhr vorbei und beschädigte den Pkw
durch einen hochgeschleuderten Stein.
Das Landgericht (LG) Bad Kreuznach
hatte dem Eigentümer des Pkw in erster Instanz einen Anspruch auf Schadenersatz
zuerkannt. Die dagegen gerichtete Berufung der öffentlichen Hand (= Halter des
Mähfahrzeugs) wurde nach einem Hinweisbeschluss des OLG zurückgenommen. Nach
Ansicht der Richter sei es dem Fahrer des Mähfahrzeugs angesichts des äußerst
geringen Verkehrsaufkommens zumutbar, den Pkw passieren zu lassen und die
Mäharbeiten erst anschließend fortzusetzen (OLG Koblenz, 12 U 1207/06; LG Bad
Kreuznach, 2 O 137/06).
Zum Anfang
Verursacht ein Autofahrer wegen
seiner Alkoholisierung einen Unfall, kann seine Kfz-Haftpflichtversicherung
Zahlungen an den Unfallgegner bis zu 5.000 EUR erstattet verlangen.
Diese schmerzliche Erfahrung musste
ein Autofahrer machen, der mit 1,24 Promille unterwegs war. Dabei geriet er in
eine Einbahnstraße - allerdings in falscher Richtung. Als er einer - für ihn
plötzlich auftauchenden - Fahrbahnverengung (Steinpoller) nach links ausweichen
wollte, verriss er das Lenkrad und fuhr in ein entgegenkommendes Auto. Seine
Versicherung kündigte daraufhin den Versicherungsvertrag. Zudem forderte sie
3.100 EUR, die sie an den Unfallgegner zu bezahlen hatte. Völlig zu Unrecht,
meinte der Alkoholisierte, und klagte. In der Stadtgegend habe er sich nicht
ausgekannt und daher sogar schnell reagiert.
Eine Sicht der Dinge, der das
Landgericht (LG) Coburg eine klare Absage erteilte. Die absolute
Fahruntüchtigkeit begründe nach Auffassung des Gerichts den Anscheinsbeweis
dafür, dass die Alkoholisierung zum Unfall geführt habe. Die allgemeine
Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können,
besage demgegenüber nichts. Vielmehr ergebe sich schon aus der Häufung der
alkoholtypischen Fahrfehler, dass die Fahrweise des Klägers (und damit der
Unfall) auf den Alkoholeinfluss zurückzuführen sei. Nach den
Versicherungsbedingungen sei die Versicherung daher bis 5.000 EUR leistungsfrei
und könne den Fahrer in Regress nehmen (LG Coburg, 23 O 146/07, rkr.).
Zum Anfang
Die ungefragt gegenüber einem
Polizeibeamten fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in
Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte
Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angehörigen
bleiben als sog. Spontanäußerungen verwertbar. Das gilt auch, wenn der
Angehörige später von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Das musste ein Autofahrer vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken erfahren, der zuvor vom Amtsgericht wegen
einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden war. Das Amtsgericht hatte seine
Überzeugung von der Täterschaft des Autofahrers entscheidend auf die Äußerungen
gestützt, die dessen Ehefrau zunächst fernmündlich gegenüber der zuständigen
Polizeiinspektion und später im Beisein des in der Hauptverhandlung als Zeugen
vernommenen Polizeibeamten in einem Streitgespräch mit ihrem Ehemann getätigt
hatte.
Das Rechtsmittel des Autofahrers
gegen das Urteil hatte daher keinen Erfolg. Die Äußerungen seien nach Auffassung
des OLG verwertbar. Sie seien außerhalb einer förmlichen Vernehmung oder
informatorischen Befragung spontan und aus freien Stücken erfolgt. Daher
unterlägen sie nicht dem Verwertungsverbot. Die Ehefrau habe zunächst
fernmündlich von sich aus und ungefragt den vollständigen Sachverhalt
geschildert. Zu diesem Zeitpunkt habe noch gar kein Tatverdacht gegen ihren Mann
bestanden. Als später ein Tatverdacht bestand, sei die Ehefrau hierzu aber nicht
gehört worden. Sie habe die weitere Äußerung vielmehr in einem Streitgespräch
mit ihrem Mann erneut und ungefragt getätigt. Dieses habe außerhalb einer
Vernehmung lediglich im Beisein der Polizeibeamten stattgefunden (OLG
Saarbrücken, Ss 70/07).
Zum Anfang
Ein über die Straße verlegter
Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und
von jedermann erkennbares Hindernis dar.
Kommt es gleichwohl zum Sturz eines
Inline-Skaters, kann dieser nach einer aktuellen Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz - ebenso wie ein Fußgänger - keinen
Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung
verlangen. Nach Ansicht der Richter stelle ein Gartenschlauch im Durchmesser
weniger Zentimeter ein für jedermann klar erkennbares Hindernis dar. Wer dennoch
darüber stolpere, handele selbstverschuldet und könne andere nicht dafür haftbar
machen (OLG Koblenz, 5 W 15/08).
Zum Anfang
Zwar gehen bekanntlich auch Hunde
mitunter gerne ihre eigenen Wege. Doch werden sie an der Leine spazieren
geführt, ist davon auszugehen, dass das Herrchen die Richtung vorgibt. Damit,
dass der Hund sich losreißt und plötzlich auf die Straße läuft, müssen
Autofahrer nicht rechnen.
Das entschied das Landgericht (LG)
Coburg und gab der Schadenersatzklage eines Autoeigentümers gegen den
Hundehalter statt. Auslöser des Rechtsstreits war ein Irish Setter, der sich
beim Spazierengehen plötzlich losriss und vom Gehweg auf die Straße rannte. Der
Hundehalter lief - nur um das Wohl des Hundes besorgt - hinterher. Das führte zu
einer Kettenreaktion. Denn Hund und Halter zwangen einen Autofahrer zum
plötzlichen Ausweichen nach links. Dabei kollidierte er mit dem Pkw des Klägers,
der sich gerade im Überholvorgang befand. Ergebnis: Mensch und Tier unverletzt,
Blechschaden rund 5.000 EUR. Den wollte der Kläger vom Hundehalter ersetzt
haben. Dessen Versicherung meinte aber, er sei selbst Schuld. Angesichts des
Hundes habe er nicht überholen dürfen.
Dieser Rechtsmeinung erteilte das LG
eine klare Absage. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass das erste Auto bei
erlaubten 100 km/h mit höchstens 70 km/h unterwegs war. Weil der Hund
ordnungsgemäß an der Leine auf einem separaten Radweg geführt wurde, sei die
Fahrerin des klägerischen Autos nicht gehindert gewesen, bis zur zulässigen
Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen und zu überholen. Und die Kollision mit
dem plötzlich ausweichenden Fahrzeug des Unfallgegners - der im Übrigen
ebenfalls alles richtig gemacht hatte - konnte sie nicht mehr vermeiden. Das
alleinige Verschulden treffe daher den Hund bzw. dessen Halter, dessen
Versicherung nun für den Schaden aufkommen muss (LG Coburg, 22 O 283/07).
Zum Anfang
Der Sicherheitsgurt ist nicht
angelegt im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn das Gurtschloss zwar
verriegelt ist, der Schultergurt aber nicht über die Schulter, sondern unter dem
linken Arm geführt wird.
Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Hamm könne daher in derartigen Fällen ein Bußgeld
verhängt werden. Anlegen des Sicherheitsgurts bedeute nach Ansicht der Richter
nicht die beliebige Verwendung des Gurts in irgendeiner Art und Weise. Der Gurt
müsse so verwendet werden, dass er die ihm zugewiesene Schutzfunktion im
Schulter- und Beckenbereich des Fahrzeuginsassen erfüllen könne. Das sei nur der
Fall, wenn der Schultergurt auch tatsächlich über die Schulter geführt werde
(OLG Hamm, 2 Ss OWi 695/07).
Zum Anfang
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem
Fahrrad kann die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen mit sofortiger Wirkung die
Fahrerlaubnis entziehen.
Diese Klarstellung traf das
Verwaltungsgericht (VG) Mainz im Fall einer Radfahrerin. Weil sie ohne Licht
fuhr, war sie gegen zwei Uhr nachts kurz vor ihrer Wohnung von der Polizei
kontrolliert worden. Die Polizeibeamten stellten Atemalkoholgeruch, aber keine
groben Ausfallerscheinungen fest. Eine Blutprobe ergab jedoch eine
Blutalkoholkonzentration von 1,62 Promille. Die Behörde ordnete die Einholung
eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an und entzog nach dessen
Erstellung der Radfahrerin mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Das VG bestätigte nun diese
Maßnahme. Die Richter billigten dabei die übliche Vorgehensweise der Behörde. Um
Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei einer
Alkoholproblematik zu klären, ordne diese die Einholung eines
medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr
mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde.
Dabei gelte auch ein Fahrrad als Fahrzeug. Bei 1,6 Promille sei es
gerechtfertigt, auf einen chronischen Alkoholkonsum zu schließen. Die
Begutachtung diene dann dazu, das künftige Alkoholtrinkverhalten, insbesondere
die Fähigkeit zum Trennen von Trinken und Fahren zu beurteilen. Da nach den
Feststellungen des Gutachters noch zu erwarten sei, dass die Radfahrerin auch
künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde, sei ihr die
Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden (VG Mainz, 7 L 34/08.MZ).
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